Steuererklärung für 2022 – Frist bis zum 2. Okt. 2023

Steuererklärung für 2022 - Frist bis zum 2. Okt. 2023
In sechs Wochen muss die Steuererklärung für 2022 beim Finanzamt sein. Bild: Pixabay

Jetzt Steuererklärung 2022 einreichen: Abgabefrist läuft bis zum 2. Oktober 2023

23.08.2023 – Steuererklärung – Über das Online-Finanzamt „ELSTER“ lässt sich die Steuererklärung schnell, bequem und sicher erstellt und elektronisch übermittelt.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 verpflichtet ist, kann diese im Rahmen der verlängerten Abgabefrist noch bis zum 2. Oktober 2023 einreichen. Für Bürgerinnen und Bürger, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet haben, endet die Abgabefrist am 31. Juli 2024.

Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind beispielsweise Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V waren. Ebenso müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) oder andere Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) von jeweils mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten bzw. erzielt haben, eine Steuererklärung abgeben.


>> Folgen Sie der Neuen Gladbecker Zeitung auch auf Facebook! <<
>> Diskutieren Sie mit in unserer Facebook-Gruppe <<


Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Bürgerinnen und Bürger, die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, von dem bereits die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten worden ist (Steuerklasse I, Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und -partner in Steuerklasse IV), sind grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. „Nähere Informationen, ob auch Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, finden Sie auf der Internetseite der Finanzämter unter www.finanzamt.nrw.de“, erklärt Frau Rohde, Leiterin des Finanzamts Marl. Frau Pawella, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen ergänzt: „Wir empfehlen den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, diese elektronisch über das Online-Finanzamt „ELSTER“ abzugeben. Die Steuererklärung lässt sich so schnell, bequem und sicher von zu Hause aus übermittelt und papierlos beim zuständigen Finanzamt abgegeben.“

Nach der Anmeldung und Registrierung unter www.elster.de, kann man mit der Erstellung der Steuererklärung beginnen. Verschiedene praktische Hilfefunktionen und Erläuterungen vereinfachen die Erstellung der Steuererklärung und machen die „ELSTER“-Abgabe komfortabel.

Für einen besseren Überblick kann man jederzeit eine fiktive Steuerberechnung zu den vorgenommenen Eingaben durchführen. Außerdem können die Bürgerinnen und Bürger über ELSTER elektronische Daten, die zum Beispiel der Arbeitgeber oder die Versicherung bereits an die Finanzverwaltung übermittelten, abrufen und mit wenigen Klicks in ihre Steuererklärung übernehmen.

Grundsätzlich gilt für Belege: Aus der früheren Belegvorlagepflicht ist nunmehr eine Belegvorhaltepflicht geworden. Kurz gesagt bedeutet dies, dass Bürgerinnen und Bürger keine Belege mehr im Zusammenhang mit der Steuererklärung einreichen müssen. Belege zur Steuererklärung sind also in der Regel nur dann erforderlich, wenn das
Finanzamt dazu auffordert. Die Übermittlung der Unterlagen und Dokumente kann dann direkt online per ELSTER erfolgen. Mit der App „MeinELSTER+“ haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Belege zur Steuererklärung per Handy abzufotografieren und in der App eingescannt hochzuladen. Werden die angeforderten Belege nicht elektronisch, sondern in Papierform übermittelt, sollten dabei keine Originalbelege verwendet werden. Zweitschriften oder Kopien reichen aus.

www.finanzverwaltung.nrw.de


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*