Grundsteuer-Hotline bis Ende Oktober verlängert

Grundsteuer-Hotline bis Ende Oktober verlängert
Die Finanzämter des Kreises RE beraten weiterhin zur Grundsteuererklärung. Bild: Pixabay

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist nicht zufriedenstellend

24.02.2023 – Grundsteuer-Hotline – Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine Hotline eingerichtet, die bei Fragen rund um die Grundsteuerreform unterstützt. „Unsere Grundsteuer-Hotline ist bereits seit April 2022 in Betrieb“, erklärt Frau Rüdiger, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Marl. „Seitdem haben rund 41.900 Anruferinnen und Anrufer in Marl die Hotline genutzt sowie rund 34.100 in Recklinghausen. Unsere Expertinnen und Experten beantworten kompetent alle Fragen zur Reform, zur Abgabe der Erklärung oder zu den Bescheiden.“

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Die Hotline des Finanzamts Marl ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 02365-516-1959 erreichbar. Das Finanzamt Recklinghausen ist unter 02361-583-1959 erreichbar.

Zudem steht die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform rund um die Uhr zur Verfügung. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont Frau Pawella, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, erhält ein Erinnerungsschreiben, in dem das Finanzamt die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe auffordert. „Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden wir die Besteuerungsgrundlagen adäquat schätzen“, so Frau Rüdiger. „Zur Klarstellung: Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung.“

Hintergrund

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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