Abbruch des Verkehrsversuches in Gladbeck rechtswidrig?

Abbruch des Verkehrsversuches in Gladbeck rechtswidrig?
Auf dem Mittelstreifen könnte ein sicherer Radweg entstehen meinen Heinz Enxing und Peter Braczko. Foto: Peter Braczko

DIE LINKE beanstandet die Entscheidung des Planungsausschusses

26.04.2024 – Abbruch des Verkehrsversuches – Die Partei DIE LINKE fordert die Bürgermeisterin Bettina Weist auf, den Beschluss des Planungsausschusses vom 18.04.2024 zu beanstanden. Er verstoße nämlich gegen geltendes Recht. Der Ausschuss hatte auf Antrag von SPD, CDU und FDP beschlossen den Verkehrsversuch auf der Buerschen Straße abzubrechen. Für den Versuch fielen 190 Parkplätze weg – dafür erhielten Radfahrende einen breiten Radweg.


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Falsche Zuständigkeiten?

Der Ratsausschuss sei nicht befugt gewesen, den Versuch abzubrechen, meint DIE LINKE. Vergessen wird bei dieser Argumentation allerdings, dass genau dieser Ausschuss den Verkehrsversuch beschlossen hatte und nicht eine jetzt ins Spiel gebrachte „Straßenverkehrsbehörde“. DIE LINKE sieht dennoch hier eine rechtswidrige Entscheidung, weil der Ausschuss seine Kompetenzen überschritten habe.

DIE LINKE verlangt Rücknahme des Beschlusses

„Unsere Bitte (an die Bürgermeisterin) um Beanstandung, beruht auf § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen“, schreibt DIE Linke an die Bürgermeisterin und mahnt ein rechtssicheres Verfahren unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörden an.

Die jetzt beschlossene Fahrbahnaufteilung ist nicht rechtswidrig

Während des siebenmonatigen Versuchs waren die Parkstreifen weggefallen und durch einen Radweg ersetzt. Künftig gibt es wieder den Parkstreifen und der soll durch Farbahnmarkierungen breiter dargestellt werden. Das wird dazu führen, dass auf der gesamten Strecke ein Überholen von Radfahrenden durch PKW kaum noch möglich ist. Denn der gesetzliche Abstand von 1,5 Metern zum Radfahrenden ist nicht einzuhalten.

Das wird zwar zu Problemen und evtl. zu Hupkonzerten führen, ist aber nicht rechtswidrig. Ein weiteres Problem liegt darin, dass auch die Busses des ÖPNV nicht überholen dürfen und hinter den Radfahrenden her fahren müssen. Da gehen wertvolle Minuten verloren. Deshalb wendet sich auch die Vestische gegen diese Lösung.

Alternativen hat man gar nicht erst diskutiert

Heinz Enxing und Peter Braczko hatten eine Alternative ins Spiel gebracht und die Nutzung des Mittelstreifen als Radweg vorgeschlagen. Dazu wären kein Baum, sondern allenfalls ein paar Büsche umzusetzen. Diskussion dazu: Fehlanzeige!


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

3 Kommentare

  1. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Gladbecker Politik mehrheitlich an einer Verkehrswende arbeitet sowie den Anteil des Radverkehrs erhöhen will.

    Daher ist der gefasste Beschluss, vermutlich auch ein Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf dieser Hauptstraße.

  2. Lieber Robert Giebler,
    bisher habe ich an diesem Kreisverkehr noch keine herumliegenden Autospiegel gesichtet. Allerdings ist erst vor kurzem ein 11-jähriger Junge auf dem Schulweg von hinten mit dem Autospiegel erwischt worden und verunfallt.
    Der Spiegel ist drangeblieben.
    Vielleicht rückt das die Kräfteverhältnisse wieder etwas gerade?

  3. Am Kreisverkehr Schützenstr. haben die Radwege auch keine 1,5 m Abstand, da fahren dir die Radfahrer, wenn du da mit dem Auto stehst, den Spiegel ab.

    Gilt da eine andere Regel, oder biegt man sich das immer so hin wie man es mag ??

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