Wohnungseinbruch auf der Postallee in Gladbeck

Wohnungseinbruch auf der Postallee in Gladbeck
Bei einem Wohnungseinbruch auf der Postallee wurden die TäterInnen mit zwei Überwachungskameras videografiert. Die Polizei fahndet.

Nach Wohnungseinbruch / Diebstahl – Tatverdächtige mit Fotos gesucht

21.11.2023 – Wohnungseinbruch – Zwei Tatverdächtige konnten bei einem Einbruch in eine Erdgeschosswohnung am 14.12.2022 an der Postallee durch eine Videokamera aufgezeichnet werden. Die Täter durchsuchten Schlafzimmer und Kinderzimmer und flüchteten mit Beute.

Warum die Polizei erst jetzt, nach mehr als 11 Monaten, mit den Fotos nach den TäterInnen fahndet, wird wohl für immer ihr Geheimnis bleiben. So schafft man kein Vertrauen in der Bevölkerung.

Unter Mitnahme der Tatbeute verließen die Tatverdächtigen nach dem Wohnungseinbruch den Tatort. Durch eine am Hauseingang installierte Überwachungskamera wurden die Tatverdächtigen im Bereich der Grundstückseinfahrt und des Hauseingangs videografiert.


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Beim Wohnungseinbruch auf frischer Tat gefilmt

Fotos aus den Kameraaufnahmen finden Sie unter dem folgenden Link: https://polizei.nrw/fahndung/120308

Täterbeschreibung 1:

  • weiblich
  • schlanke Figur
  • dunkle Haarfarbe
  • ca. 20 – 30 Jahre
  • Bekleidung: weiße Wollmütze, schwarze Jacke mit Kapuze, schwarze Röhrenjeans, Schal in Rosa, schwarze Schuhe ähnlich UGG Boots
  • Mitgeführte Gegenstände: helle Umhängetasche mit Trageriemen

Täterbeschreibung 2: 

  • männlich
  • schlanke Figur
  • dunkle Haarfarbe
  • ca. 20 – 30 Jahre
  • Bekleidung: schwarze Jacke mit hellem Fellkragen, Kapuzenpullover in schwarz, schwarze Hose, weiße Turnschuhe, schwarze Wollmütze

Hinweise zu diesem Wohnungseinbruch nimmt die Polizei unter der 0800 2361 111 entgegen.

Polizei Recklinghausen


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

2 Kommentare

  1. Zu Wohnungseinbruch:
    Leider steht der persönliche Datenschutz vor dem Recht auf Öffentlichkeit und somit ist die Polizei darauf angewiesen, dass ein Gericht die öffentliche Fahndung mit Foto oder Film erlaubt. Es müssen erst alle anderen Fahndungsmassnahmen ausgeschöpft sein. Gegen die Polizei zu argumentieren halte ich Journalistisch für sehr bedenklich. Journalisten müssen aufklären, aber dann bitte korrekt recherchieren. Wenn ich zB. einen gefilmten Einbrecher selber im Internet veröffentliche, mache ich mich strafbar.

    • Sehr geehrte Frau Doris M.,

      es ist immer wieder “erfrischend”, wenn Leute anonym kommentieren.
      Zur Sache: Es ist für den Normalbürger nicht verständlich, wenn nach einem Jahr ein Zeitfenster (14.12.2022 16:05- 14.12.2022 16:20) genannt wird.
      Selbst mein (gutes) Erinnerungsvermögen versagt da.
      Sie schreiben: “Gegen die Polizei zu argumentieren halte ich Journalistisch für sehr bedenklich.”
      Was ist daran journalistisch bedenklich? Dass die Polizei erst grünes Licht von einem Gericht bekommen muss, ist allgemein bekannt. Die Frage ist doch: Wurde die Aufklärung mit der nötigen Vehemenz betrieben? Es gibt Unmengen an Fällen, bei denen keine Täterfotos vorliegen und die Aufklärung ungleich schwerer ist. Man kann sich das (Arbeits-) Leben auch unnötig erschweren.

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