SchülerInnen brauchen bis zum 09. Jan. einen Test im ÖPNV

SchülerInnen brauchen bis zum 09. Jan. einen Test im ÖPNV
Bis zum Ende der Weihnachtsferien müssen sich SchülerInnen testen lassen, wenn sie mit der Vestischen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren wollen.

Besonders in den Ferien löst das keine Freude aus

28.12.2021 – SchülerInnen – Im Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember ist die Passage im Infektionsschutzgesetz zur 3G-Regelung im ÖPNV für SchülerInnen präzisiert worden. Daraus folgt, dass auch in den Bussen der Vestischen alle SchülerInnen im Zeitraum vom 27.12.2021 bis 9.1.2022 einen 3G-Nachweis brauchen.




Das Land NRW hat die 3G-Regelung für SchülerInnen in den Ferien nun erneut präzisiert: Weil in der Schulwoche vom 20. bis 23. Dezember weiterhin alle Schultestungen wie üblich durchgeführt werden, gelten SchülerInnen bis einschließlich 26. Dezember als getestet. Einen 3G-Nachweis für die Nutzung des ÖPNV brauchen sie demnach im Zeitraum vom 27.12.2021 bis 9.1.2022.

Wer darf den ÖPNV nutzen?

Seit dem 24. November gilt laut des vom Bundestag beschlossenen Infektionsschutzgesetzes im gesamten ÖPNV und damit auch in den Bussen der Vestischen die 3G-Regel. Alle Fahrgäste müssen demnach geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein und entsprechende Nachweise in Verbindung mit einem Ausweisdokument vorzeigen können. Das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden und das eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

Ausnahme: Kinder unter sechs Jahren

Eine Ausnahme gibt es für Kinder unter sechs Jahren. Sie brauchen keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Gleiches gilt außerhalb der Ferienzeiten für SchülerInnen unter 16 Jahren, die sich in der Schule ohnehin regelmäßigen Tests unterziehen. SchülerInnen ab 16 Jahren müssen eine Schulbescheinigung oder ihren SchülerInnenausweis vorzeigen können. In den Ferien brauchen alle SchülerInnen einen 3G-Nachweis, um den ÖPNV nutzen zu können.

Das Prüfpersonal sowie die Präventionsteams der Vestischen kontrollieren die Einhaltung der 3G-Regel jeden Tag stichprobenartig. Darüber hinaus gibt es Schwerpunktkontrollen mit der Polizei und den Ordnungsämtern. Wer gegen die 3G-Regel verstößt, muss den Bus verlassen und ein Bußgeld von 250 Euro zahlen, das die Ordnungsbehörden erheben. Laut  Infektionsschutzgesetz verdoppelt sich die Höhe des Bußgelds jeweils bei weiteren Verstößen.

https://www.vestische.de/corona-faq


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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