Versuchter Totschlag – 22-jähriger Gladbecker in Haft

Versuchter Totschlag - 22-Jähriger Gladbecker in Haft
Da ist wohl eine Begegnung "etwas" aus dem Ruder gelaufen. Symbolbild: PixaBay

Tatverdächtiger stellt sich nach versuchtem Totschlag

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Essen und des Polizeipräsidiums Recklinghausen

30.12.2021 – Versuchter Totschlag – Am Montagabend, gegen 22:30 Uhr kam es in Bottrop zu einem versuchten Tötungsdelikt. Nach ersten Erkenntnissen soll ein 22-Jähriger aus Gladbeck im Rahmen von Feierlichkeiten einen 28-jährigen Gladbecker durch Stiche mittels eines Messers lebensgefährlich verletzt haben.




Die beiden Männer gerieten zunächst in verbale Streitigkeiten. Im weiteren Verlauf soll der 22-Jährige den 28-Jährigen körperlich angegangen sein.

Versuchter Totschlag: Strafmaß nicht unter fünf Jahren

Der Tatverdächtige flüchtet zunächst vom Tatort. Am Dienstag, gegen 17:30 Uhr, stellte er sich schließlich auf der Polizeiwache Recklinghausen. Hier konnte er vorläufig festgenommen werden. Sein Rechtsanwalt hatte dies im Vorfeld bereits telefonisch angekündigt.

Am Mittwochvormittag wurde der 22-Jährige dem zuständigen Haftrichter vor dem Amtsgericht Essen vorgeführt. Dieser verkündete den bereits zuvor erlassenen Haftbefehl. Dem Gladbecker wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Für die Ermittlungen ist eine Mordkommission eingerichtet worden.

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Tatvorwurf Versuchter Totschlag / Totschlag § 212 StGB. Der Tatvorwurf des Totschlags ist in § 212 StGB geregelt. Bestraft wird, wer einen Menschen tötet oder versucht, einen Menschen zu töten. Als Strafe droht § 212 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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