Rundfunkbeitrag – künftig nur eine Mahnung

Rundfunkbeitrag - künftig nur eine Mahnung
Wer kein SEPA-Mandat für den Rundfunkbeitrag eingerichtet hat, bekommt künftig nur noch eine Mahnung. Kosten mindestens 8 Euro!

Wer nicht aufpasst, zahlt beim Rundfunkbeitrag drauf

Beitragsservice erinnert künftig nur noch ein Mal jährlich

21.05.2022 – Rundfunkbeitrag – Vergesslichkeit kann in ZukunftHier den Newsletter bestellen teuer werden, zumindest wenn es um den Rundfunkbeitrag geht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Neuregelung beim Einzugsverfahren kennen, um keine Strafgebühren zu riskieren.

Nur noch einmalige Zahlungserinnerung im Jahr

Alle drei Monate verlangt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, früher bekannt als Gebühreneinzugszentrale (GEZ), von jedem Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag. Dieser beträgt derzeit 18,36 Euro monatlich. Bisher bekamen Verbraucher, die kein SEPA-Mandat eingerichtet haben, vier Mal im Jahr eine Zahlungserinnerung und damit den Überweisungsschein zugesandt. Ab sofort wird es eine solche Zahlungsaufforderung nur noch ein Mal jährlich geben.




Künftig Versäumnisgebühren von 1 Prozent des geschuldeten Betrages, mindestens aber 8 Euro

„Wer vergisst, den Rundfunkbeitrag fristgerecht zu zahlen, muss in Zukunft mit Versäumnisgebühren rechnen“, warnt Laura Ladwig, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. In diesem Fall sind 1 Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber 8 Euro zusätzlich, zu entrichten. Wer die Zahlung weiterhin versäumt, erhält Mahnungen und einen Festsetzungsbescheid. Der ist jeweils mit zusätzlichen Kosten verbunden. „Wer nicht Gefahr laufen möchte, die Zahlung des Rundfunkbeitrages zu vergessen und dadurch zusätzlich finanziell belastet zu werden, sollte dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilen“, empfiehlt Ladwig.

WEITERE INFORMATIONEN

Wer Hilfe im Einzelfall benötigt, beispielsweise bei Fragen zu Befreiungsmöglichkeiten, erreicht die telefonische Rundfunkbeitragsberatung Dienstag von 08:30–10:30 Uhr sowie Donnerstag von 14:00–16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 214 85-160.

Für den Anruf fallen die normalen Telefongebühren des jeweiligen Telefonanbieters an. Zudem haben Ratsuchende auch die Möglichkeit, sich nach Terminvereinbarung zu diesem Thema persönlich beraten zu lassen: Dazu können sie online über www.vz-bln.de/beratung-be/terminbuchung oder telefonisch unter 030 214 85-160 einen Termin vereinbaren.

Informationen zu allen anderen Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*