„Gefährliche Hunde“ in Gladbeck nur mit Erlaubnis
Stadt Gladbeck

„Gefährliche Hunde“ in Gladbeck nur mit Erlaubnis

Haltung „gefährlicher oder großer Hunde“ in Gladbeck 25.03.2024 – Gefährliche Hunde – Das Amt für öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem Jahr 2002 das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) gilt. Daraus ergeben sich für die HalterInnen von Hunden, die mindestens 20 […]