Freigängerkatzen müssen in Gladbeck kastriert sein

Freigängerkatzen müssen in Gladbeck kastriert sein
Vermeiden Sie Leid und Revierkämpfe: Erfahren Sie, warum die Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen so wichtig ist. Foto: Pixabay

Seit Januar gilt die Katzenschutzverordnung auch für Privathaushalte

Registrierungs- und Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen

20.02.2024 – Freigängerkatzen – Wenn freilebende Katzen sich unkontrolliert vermehren, kann dies zu erheblichem Leid und zu vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen führen. Um dieses Risiko zu senken, hat der Kreis Recklinghausen im Frühjahr letzten Jahres eine Katzenschutzverordnung verabschiedet. Seit Januar sind alle privaten Halter von Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben, verpflichtet, ihre Freigängerkatzen kastrieren sowie eindeutig und dauerhaft mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen.


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“Nicht kastrierte Freigängerkatzen können sich unkontrolliert mit den freilebenden Tieren verpaaren”, sagt Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts. Dadurch könne die Population zusätzlich wachsen. Für die Katzen bestehe dann ein erhöhtes Risiko zu erkranken und unter Nahrungsmangel zu leiden. “Steigende Zahlen von Tieren können zu vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen führen”, so der Veterinär.

Mit der Katzenschutzverordnung möchte der Kreis Recklinghausen die Population der freilebenden Tiere langfristig verkleinern. Die Verordnung wurde im letzten Frühjahr verabschiedet, von Juli bis Dezember galt eine Übergangsfrist.

Neben Kastration und Chip müssen alle Katzen unter Angabe der Mikrochip-Nummer sowie ihres Namens und ihrer Adresse beim bundesweiten Register des Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes, Findefix, kostenlos registriert werden. Wer umzieht, sollte daran denken, Tasso bzw. Findefix die neuen Kontaktdaten mitzuteilen.

Die Verordnung gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere. Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung trägt der Halter selbst. Katzenbesitzer, die vorsätzlich oder fahrlässig ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-re.de/katzen.


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