Unbürokratische Entlastung der Gerichte
21.12.2023 – Schiedsperson – Die Stadt Gladbeck sucht interessierte Personen, die bereit sind, die ehrenamtliche Funktion einer Schiedsperson in Gladbeck-Mitte/Ellinghorst auszuüben. Diese Tätigkeit dient der Entlastung der Gerichte bei Strafsachen. Zum Beispiel bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Aber auch bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld sowie nachbarschaftliche Belange lassen sich durch eine Schiedsperson unbürokratisch beilegen.
Schiedsperson soll Streit schlichten
Um zerstrittene Parteien zu einigen und den sozialen Frieden unter ihnen wieder herzustellen, sollten die BewerberInnen Menschenkenntnis und Verständnis mitbringen. Die darüber hinaus erforderlichen Kenntnisse vermittelt durch Aus- und Fortbildung der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). Die Kosten hierfür trägt, wie auch die Sachkosten, zu denen insbesondere eine Amtsraum- und Fallentschädigung gehören, die Stadt Gladbeck.
Die Schiedspersonen wählt der Rat der Stadt Gladbeck für die Dauer von fünf Jahren. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in Gladbeck-Mitte/Ellinghorst wohnen.
Bewerbungen können bis zum 24. Januar 2024 an die Bürgermeisterin Bettina Weist, Büro der Bürgermeisterin, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, gerichtet werden. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Ausführliche Informationen erhalten Interessierte bei Frau Julia Zimmermann unter 02043/99-2234.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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