Antisemitismus: Resolution im Bundestag gegen Meinungsfreiheit

Antisemitismus: Resolution im Bundestag gegen Meinungsfreiheit
Zerstörtes Gaza. Foto: Hosny Salah via Pixabay

Stilblüte der deutschen Staatsräson

Gladbeck – 05.11.2024 – Antisemitismus – Am Donnerstag, 07. November 2024, haben die Ampel und die Union und die AfD die Resolution „Nie wieder ist jetzt: jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ verabschieden, doch diese Resolution schützt jüdisches Leben nicht, im Gegenteil.

Drei Gründe, warum nicht nur 15 israelische Menschenrechtsorganisationen die Resolution ablehnen, sondern auch jeder von uns das tun sollte:

1. Der Resolutionsentwurf setzt Antisemitismus mit Kritik an Israel gleich. Infolgedessen kann selbst Kritik an Israels völkerrechtswidriger Besatzung des Westjordanlandes als Antisemitismus geframed werden. Die Folge ist, dass Organisationen, die sich für Menschenrechte für Palästinenser und gegen Siedlungsbau und Besatzung stellen, ihre Finanzierung verlieren könnten.


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2. In der Resolution wird vor allem der „importierte Antisemitismus“ in den Mittelpunkt gestellt. Damit werden Menschen mit Migrationsgeschichte zu den Verantwortlichen für Antisemitismus erklärt. Dies geht einher mit einer Darstellung, die suggeriert, dass die Solidarität mit Palästina und den Palästinensern ihren Ursprung im Antisemitismus habe.

3. Die Resolution setzt auf die IRHA-Definition für Antisemitismus. Deren Verfasser Kenneth Stern erklärte selbst, dass die Definition als „Waffe gegen die Meinungsfreiheit eingesetzt“ wird. Die Definition wird von rechten Akteuren verwendet, um Kritik an Israel als antisemitisch zu diffamieren. Tausende jüdische Wissenschaftler fordern daher, die Definition nicht zu verwenden.

Das Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag

> mit NEIN stimmte das BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

> enthalten hat sich DIE LINKE

> mit Ja stimmten: SPD, CDU/CSU, FDP, Grüne und AfD

Das sagt Amnesty International dazu: https://www.amnesty.de/antisemitismus-resolution-deutschland-kritik-zivilgesellschaft-buendnis-alternativvorschlag


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

1 Kommentar

  1. Zur Versachlichung ein paar wesentliche Auszüge aus dem Wortlaut der Antisemitismus Resolution. Gefunden in https://dserver.bundestag.de/btd/20/136/2013627.pdf
    und am Ende dann eine kurze Bewertung:

    Textauszüge:

    „Seit dem grausamen Terror-Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sehen wir in Deutschland Judenhass und israelbezogenen Antisemitismus auf einem seit Jahrzehnten nicht dagewesenen Niveau. Der Anstieg antisemitischer Einstellungen und Taten ist zutiefst beunruhigend.“

    „„Nie wieder!“ war, ist und bleibt eine Aufgabe für unsere gesamte Gesellschaft, denn Hass und Feindschaft gegen Jüdinnen und Juden sind kein exklusives Merkmal einer bestimmten Gruppe, sondern finden sich seit jeher in allen gesellschaftlichen Gruppen.
    Um unserer Verantwortung gerecht zu werden und jüdisches Leben in Deutschland auch zukünftig zu ermöglichen, müssen wir die Aktivitäten für die Stärkung und Sichtbarmachung des vielfältigen jüdischen Lebens weiter intensivieren und durch Wissensvermittlung Vorurteilen vorbeugen.“

    „Der Deutsche Bundestag bekräftigt die haushaltsrechtlichen Regelungen für die Mittelvergabe auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für alle Zuwendungsempfänger des Bundes. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss, dass sicherzustellen ist, dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten, das Existenzrecht Israels in Frage stellen, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen.“

    „In diesem Zusammenhang sind der Beschluss der Bundesregierung vom 20. September 2017, der die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus politisch bekräftigt, und der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019, in dem sich der Bundestag zur IHRA-Arbeitsdefinition bekennt, als maßgeblich heranzuziehen.“

    „Die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Kunst und Wissenschaft sind hohe Güter und werden durch unser Grundgesetz garantiert und geschützt.
    Auch in den Reihen von Kunst und Kultur sowie der Medien darf es keinen Raum für Antisemitismus geben. Die Ursachen und Hintergründe der großen Antisemitismusskandale der letzten Jahre in diesen Bereichen, insbesondere auf der „documenta fifteen“ und der Berlinale im Februar 2024 müssen umfassend aufgearbeitet werden und es müssen Konsequenzen gezogen werden.“

    „In diesem Rahmen und auf der Grundlage der Gemeinsamen Erklärung der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände vom 13. März 2024 sollen Länder, Bund und Kommunen – soweit noch nicht erfolgt – rechtssichere, insbesondere haushälterische Regelungen erarbeiten, die sicherstellen sollen, dass keine Projekte und Vorhaben insbesondere mit antisemitischen Zielen und Inhalten gefördert werden.“

    „Die Freiheit des Denkens muss an den Hochschulen gewährleistet sein. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Wissenschaftsfreiheit mit Verfassungsrang. Dies muss uneingeschränkt auch für Lehrende wie Studierende mit jüdischen Wurzeln, israelischer Herkunft oder mit israelsolidarischem Denken gelten. Unsere Hochschulen müssen sichere Orte für diese Studierenden und Lehrenden sein.“

    „Antisemitisches Verhalten muss Konsequenzen haben. Deshalb sind Schulen und Hochschulen darin zu unterstützen, weiterhin von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen oder entsprechende Möglichkeiten zu implementieren. Dazu gehören die Anwendung des Hausrechts, der Ausschluss vom Unterricht oder Studium bis hin zur Exmatrikulation in besonders schweren Fällen.
    Hier wäre es hilfreich, den Kampf insbesondere gegen Antisemitismus verbindlich in die entsprechenden Curricula von Studiengängen aufzunehmen, Lehrende entsprechend zu qualifizieren und flächendeckend Beauftragte gegen Antisemitismus an Hochschulen zu ernennen.“

    „Wir fordern die Bundesregierung auf, weiterhin aktiv für die Existenz und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel als ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik einzutreten und die Anstrengungen für eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung zu verstärken, im international geteilten Einvernehmen, dass dies die beste Chance für eine tragfähige Friedenslösung bietet, mit dem Ziel, die wiederkehrende Gewalt zu beenden und den Menschen auf der israelischen und palästinensischen Seite ein Leben in Sicherheit, Freiheit, Würde und mit gleichen Rechten zu ermöglichen.“

    Bewertung:
    Zwar ist am Inhalt der Resolution als solcher isoliert betrachtet erst mal nichts als unwahr zu beanstanden; Antisemitismus ist eine Spielart des Rassismus und daher zu bekämpfen. Gut auch, dass die Resolution auch die 2-Staaten-Lösung entgegen der offiziellen Linie der radikalen israelischen Regierungslinie fordert. Resolutionen allgemein haben auch keine rechtliche Wirkung; diese haben jedoch die vorher bereits gefassten Beschlüsse, auf die sich die Resolution teilweise beruft.
    Dennoch kann ich mit dieser Antisemitismus Resolution nicht übereinstimmen, und zwar aus 2 Gründen:
    1. Sie basiert im wesentlichen auf der anfänglichen Erwähnung des palästinensischen Überfalls auf ein israelisches Fest am 07. Oktober 2023 mit 1200 Morden und den Protesten bzw. Attentaten gegen jüdische Einrichtungen hier bei uns in Deutschland. Wie aber bereits der UN Generalsekretär klar benannt hat, gab es für den Massenmord vom 07. Oktober einen Vorlauf: Radikale religiöse Israelis haben schon seit langem Einwohner palästinensischer Gebiete terrorisiert und vertrieben mit dem Ziel, sich diese Gebiete anzueignen. Dieser Vorlauf hätte unbedingt in der Resolution Erwähnung finden müssen. Ebenso hätte enthalten sein müssen, dass die Israelische Armee nach dem 07.Oktober 23 in brutalster und menschenverachtender Weise über den palästinensischen Gazastreifen hergefallen ist und zehntausende Zivilisten mit Bomben ermordet hat.
    Weil beides fehlt, ist die Resolution ein sehr einseitiger, falscher Beschluss, der besser nicht hätte gefasst werden sollen.
    2. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Verantwortliche in der deutschen Zivilgesellschaft sich durch diese Resolution zu einem verstärkten Vorgehen gegen gegen ihnen missliebige Organisation ermutigt fühlen. Es könnten dann kritischen Organisationen, die sich nicht antiisraelisch, sondern nur kritisch gegenüber den Handlungen der jetzigen israelischen Regierung äußern, Mittel entzogen werden. Das wäre dann zwar immer noch widerrechtlich und könnte beklagt werden, aber erst mal steht die Drohung im Raum. Auch kritische oder palästinensische Studierende oder Lehrende dürfen nicht unter Diskriminierung leiden.

    Das alles ist für unsere Demokratie nicht hilfreich.

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