Stimmenfang in Gladbeck mit E-Scootern?

Stimmenfang in Gladbeck mit e-Scootern?
E-Scooter. Foto: Bolt

SPD-Verwaltung schlägt weiteren E-Scooter-Versuch vor

Gladbeck – 21.11.2024 – Stimmenfang – Heute um 16 Uhr tagt im Rathaus der „Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität“. Einige interessante in brisante Themen stehen auf der Tagesordnung. Einer der Punkte behandelt die „Wiedereinführung“ von E-Scootern in Gladbeck. Obwohl die Stadtgesellschaft erleichtert aufatmete, als der letzte Versuch vorzeitig abgebrochen wurde, hält die SPD-Verwaltung E-Scooter für sinnvoll.


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Von Sommer 2022 bis Frühjahr 2023 war der Leihanbieter Lime mit 300 E-Scootern in Gladbeck vertreten, schreibt die Verwaltung in ihrer Ausschussvorlage. Und weiter: Nun habe sich der Anbieter Bolt an die Stadt gewendet und möchte ein Angebot in der Stadt schaffen. Der Anbieter Bolt wurde 2013 in Estland gegründet und ist mit E-Scootern in 63 deutschen Städten aktiv. Neben E-Scootern umfasst das Portfolio E-Bikes, digitale Fahrtenvermittlung, Carsharing und Essenslieferung. Die E-Scooter Flotte besteht aus 230.000 Fahrzeugen, davon fast 50.000 in Deutschland. In der Logistik nutzt Bolt E-Fahrzeuge und lokale Service-Stationen. Bolt bemüht sich um die Nachhaltigkeit seines Unternehmens und setzt deshalb auf Ökostrom. Der E-Scooter Betrieb ist in Deutschland seit 2020 klimaneutral.

Und da sind sie wieder, die Schlüsselwörter, auf die Ratsmitglieder gerne abfahren: Nachhaltigkeit, Carshering, Essenslieferung, lokale Service-Stationen, Ökostrom und klimaneutral.

Mit E-Scootern auf Stimmenfang bei Jugendlichen?

In 2025 finden Kommunalwahlen statt. Alle Parteien buhlen um die Stimmen. Die SPD macht das vermeintlich geschickt, indem sie „ihre“ Stadtverwaltung vorpreschen lässt. Das war bei dem Verkehrsversuch auf der Buerschen Straße so, da hat die SPD den Verkehrsversuch für Radfahrer vorzeitig beendet, als Gegenwind von den Autofahrern kam. Nun lässt die SPD die Stadtverwaltung den „Versuchsballon“ E-Scooter mit Hilfe der Stadtverwaltung steigen und lässt sich dabei von Argumenten aus dem Jugendrat leiten. Den Jugendrat hat übrigens die derzeitige Bürgermeisterin als Angestellte der Stadt über viele Jahre betreut.

Die Verwaltung schreibt nun in der Vorlage: „Der E-Scooter stellt insbesondere für jüngere Menschen ein attraktives Angebot dar. Der E-Scooter ist oft eine günstigere Mobilitätsform als ein Busticket und zudem auch flexibler im Stadtgebiet einsetzbar. Für viele Jugendliche würde ein solches Angebot die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung deutlich verbessern. Dieser Punkt und eine insgesamt positive Grundeinstellung wurden von den Jugendlichen im Jugendrat geäußert.“

Zu Unfällen und der Beschwerdelage erfahren wir nun

Im Testzeitraum mit dem Anbieter Lime sind keine Unfälle mit Beteiligung von Leih-E-Scootern entstanden. Vereinzelte Unfälle mit privaten E-Scootern sind bekannt. Die Beschwerdelage in Ordnungs- und Planungsamt flachte nach dem ersten Monat deutlich ab. Nach Anlaufschwierigkeiten konnte zudem die Hotline des Anbieters bei BürgerInnenbeschwerden häufig schnell Abhilfe schaffen.

Dennoch ist im Dialog mit BürgerInnen festzustellen, dass es sich um ein kontrovers diskutiertes Verkehrsmittel handelt. Insbesondere falsch abgestellt E-Scooter werden bemängelt (s. u.).

Der Ausschussvorlage liegt auch eine Karte bei. Darin sind weite Flächen (etwa die Hälfte Gladbecks) eingezeichnet, in denen ein E-Scooter-Verbot herrschen soll. Auch mögliche Abstellorte sind verzeichnet. Die Karte steht hier zum Download.

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Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

1 Kommentar

  1. Die Verwaltung sollte für alle EScooter- und Radfahrer zusammen mit der Polizei dafür sorgen, dass die Nutzer über die Verkehrsregeln aufgeklärt und deren Einhaltung kontrolliert werden. Fußwege, Zebrastreifen, richtige Fahrtrichtung, Strassenquerung , Zahl der Fahrer pro Scooter, Geschwindigkeit usw., damit die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verkehr gesichert sind. Ein Abstellen an jedem beliebigen Punkt der Stadt muss ebenso untersagt werden.
    Ansonsten berechtigt das Schülerticket zur kostenlosen Nutzung aller öffentlichen Verkehrtmittel.

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