Mit Tarifvertrag höhere Chancen auf Sonderzahlung – auch Minijobber profitieren
Kreis Recklinghausen: NGG rät Beschäftigten zum Weihnachtsgeld-Check
08.12.2022 – Weihnachtsgeld – Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Recklinghausen sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
„Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Martin Mura von der NGG-Region Ruhrgebiet. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.
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Insbesondere für die rund 32.400 Menschen, die im Kreis Recklinghausen laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Mura. Die Höhe der Zahlung richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um ihren Anspruch gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.
Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Martin Mura. Die NGG-Region Ruhrgebiet informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: (0208) 305 82 20 oder region.BGOberhausen@ngg.net.
Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Mura. Er verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur
42 Prozent.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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