Handydiebstahl: Gladbecker im Essener Hauptbahnhof bestohlen

Handydiebstahl in Gladbeck - Fahndung der Polizei
Ist das Handy erstmal weg, ist die Not groß. Foto: VZ RLP

Nach Diebstahl Bundespolizisten fotografiert und in den Sozialen Medien veröffentlicht Essen

10.11.2021 – Handydiebstahl – Am Dienstagabend (09. November) fotografierte ein 15-Jähriger eingesetzte Bundespolizisten am Hauptbahnhof Essen während einer polizeilichen Kontrolle. Am Vortag war dieser an einem Diebstahl eines Smartphones beteiligt.




Gegen 18 Uhr informierte eine Gruppe Jugendlicher die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen, dass sich auf dem Vorplatz ein Jugendlicher befände, der am Vortag ein Smartphone gestohlen habe. Durch den Geschädigten (16) konnte der Jugendliche wiedererkannt werden.

Am Vortag (08. November) gegen 22 Uhr entwendete einer der zwei Jugendlichen (15, 15) auf einer Treppe zu einem Drogeriemarkt dem 16-jährigen Gladbecker das Smartphone. Der Dortmunder hatte das Smartphone in Höhe von ca. 800 Euro unbemerkt aus der Jackentasche des Jugendlichen genommen. Anschließend flüchtete das, zu dem Zeitpunkt, unbekannte Duo mit dem Zug nach Dortmund.

Handydiebstahl konnte geklärt werden

Mit Hilfe einer Videoauswertung konnte der Tathergang rekonstruiert werden. Eine Nahbereichsfahndung am Dortmunder Hauptbahnhof verlief erfolglos. Über den Verbleib des Smartphones wollte der Dortmunder keine Angaben machen.

Der 16-Jährige gab den Beamten während der Kontrolle den Hinweis, dass die Begleitperson (15) des Dortmunders die Polizeibeamten fotografiert und diese auf einer Online-Plattform veröffentlicht habe. Zur Identitätsfeststellung verbrachten die Bundespolizisten den beiden 15-Jährigen zur Wache. Auf Nachfrage der Beamten zeigte der Essener die gefertigten Bilder. Anschließend wurde das Smartphone sichergestellt.

Da der 15-Jährige die Bundespolizisten ohne deren Einverständnis fotografierte und diese veröffentlichte, hat dies nun entsprechende Konsequenzen. Das Veröffentlichen von Aufnahmen anderer Personen ohne deren Einwilligung ist nach dem Kunsturhebergesetz verboten.

Webseite der Bundespolizei


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