Online-Handel: Probleme mit Leerzustellungen

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Online-Handel: Ärger mit Leerzustellungen
I-Phone bestellt, Nikia MT50 erhalten. Jetzt ist der Ärger groß. Foto: Neue Gladbecker Zeitung

Vorsicht vor leeren Paketen im Online-Handel

Gladbeck – 01.06.2026 – Online-Handel – Die Freude auf die bestellte Ware ist groß, doch als der Bote endlich klingelt, ist die Sendung verdächtig leicht. Ein erwartetes Bügeleisen abgedampft, das erhoffte Parfum verduftet. Immer häufiger erhalten VerbraucherInnen leere Pakete.

• Starker Beschwerdeanstieg zu Sendungen mit fehlendem Inhalt
• Transportrisiko in der Regel beim Händler
• Leere Sendungen sofort beim Versender melden

Die Verbraucherzentrale erreichen weiterhin zahlreiche Beschwerden zu Sendungen, die leer beim Empfänger ankommen.

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Online-Händler muss für Warenverlust aufkommen

Eine Verbraucherin erwartete ihr repariertes iPhone 16, das sie zur Reparatur bei einem großen Online-Händler eingeschickt hatte, zurück. Als der Paketdienstleister das Gerät zustellen wollte, bemerkte die Verbraucherin, dass das Paket sehr leicht war. Sie stoppte den Boten daraufhin und schaute zusammen mit ihm in das Paket. Es war leer.

Sie verweigerte die Annahme und gab ihm das Paket gleich wieder mit. Zudem setzte sie sich direkt mit dem Online-Händler in Verbindung. „Wenn sich ein Paket leer anfühlt oder eine Beschädigung oder Neuverpackung aufweist, sollte es gleich bei der Übergabe unter Zeugen geöffnet und das Öffnen bestenfalls gefilmt werden“, sagt Josephine
Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Im Zweifel rechtlich beraten lassen

Im geschilderten Fall stieg die Verbraucherzentrale als Rechtsbeistand in die außergerichtliche Streitbeilegung ein und verhalf der Verbraucherin zu ihrem Recht. Der Händler hatte die Verbraucherin trotz eindeutiger Rechtslage über mehrere Monate hingehalten, da er sich zunächst mit dem Versandunternehmen in Verbindung setzte und dessen Antwort abwartete. So ein Vorgehen führt jedoch dazu, dass sich eigentlich eindeutige Sachverhalte unnötig verzögern und das zu Lasten der KundInnen.

„VerbraucherInnen sollten sich nicht die Schuld für verloren gegangene Waren zuschieben lassen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen“, so Frindte.

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