Haldenwindrad in Gladbeck noch nicht in trockenen Tüchern

Haldenwindrad in Gladbeck noch nicht in trockenen Tüchern
Dunkle Wolken ziehen über dem Haldenwindrad in Gladbeck-Brauck auf. Am 24. Februar werden einige Klagen gegen das Windrad vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt.

Am 24. Februar verhandelt das Verwaltungsgericht über mehrere Klagen

05.02.2022 – Haldenwindrad in Gladbeck – Die STEAG und das RWE jubeln – beide betreiben das Hier den Newsletter bestellenGemeinschaftsunternehmen Gladbeck Wind GmbH und produzieren seit einigen Tagen grünen Strom auf der Mottbruchhalde in Gladbeck-Brauck. Das über 200 Meter hohe Windrad steht auf der ca. 100 Meter hohen Halde, einem Relikt aus der Bergbauzeit.




Das Haldenwindrad wurde gegen den Willen der Stadt durchgesetzt

Wir erinnern uns: der ehemalige Landrat von Recklinghausen, Cai Süberkrüp (SPD), hatte in 2019 an der Stadt Gladbeck vorbei das Windrad genehmigen lassen. Das ging still und heimlich vonstatten und die Stadt Gladbeck konnte nicht fristgerecht den Bebauungsplan so ändern, dass ein Windrad ausgeschlossen wäre. Blöd gelaufen, kann man da nur sagen, denn die STEAG hat den Windradbau seit zehn Jahren vorbereitet. Das kann der Stadt Gladbeck nicht entgangen sein.

Sechs bis sieben Klagen gegen das Haldenwindrad stehen an

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. In diesem Fall haben sie zum Vorteil der STEAG besonders langsam gemahlen. Die Klagen der Anwohner, des Ballonclubs Wittringen und der Stadt werden erst noch verhandelt. Am 24. Februar gibt es einen Termin beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Vier Wochen, nachdem in Brauck die Stromproduktion begann. Alle Klagen, so hört man, richten sich gegen die vom Kreis Recklinghausen ausgesprochene Baugenehmigung.

B-Plan Nr. 166 Gebiet: Mottbruchhalde

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 Mottbruchhalde verfolgt die Stadt Gladbeck das Ziel, die vier Gladbecker Halden auf der Grundlage des Leitbildes Haldenwelt 2027 – KunstKulturLandschaft in den kommenden Jahren zu einem zusammenhängenden Freizeit- und Erlebnisraum zu entwickeln.
Die Stadt Gladbeck hat nachgebessert. Jetzt wäre ein Windrad nicht mehr genehmigungsfähig. Den aktuellen B-Plan finden Sie unter diesem Link.

Gladbecker Bürgerforum unterstützt die Klagen gegen das Haldenwindrad

Mehrere Kläger werden bei der gerichtlichen Auseinandersetzung vom Gladbecker Bürgerforum unterstützt. Einige finanzieren das aus eigener Tasche, andere wiederum können auf eine Rechtschutzversicherung zugreifen. Sollte die Stadt Gladbeck obsiegen, wäre evtl. bald das letzte Kilowatt produziert, denn inzwischen gibt es einen gültigen Bebauungsplan (siehe Einschub oben), der keinen Windradbau auf der Halde mehr zulässt. Etwas spät, aber immerhin. Auch die Mühlen der Stadtverwaltung arbeiten im Schneckentempo.

Die Erfolgsaussichten sind allerdings äußerst gering. Denn das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte schon den Eilantrag der Stadt Gladbeck gegen die Baugenehmigung zurückgewiesen. Sehr unwahrscheinlich, dass eine Gerichtsebene tiefer die Fakten anders beurteilt werden.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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3 Kommentare

  1. Egal wieviel Beton und Stahl die Handwerker im Fundament des Windrades auf der Mottbruchhalde verbaut haben: politisch ist die Anlage auf einem ziemlich übelriechenden Sumpf errichtet.
    Wir erinnern uns: der damals vor dem Ausscheiden stehende Recklinghäuser SPD-Landrat gab im Januar 2021 seine Genehmigung an die Steag für viele Betrachter überstürzt heraus. Wenige Tage vor dem Beschluss des Gladbecker Rates für einen Bürgerpark auf der Halde und unmittelbar vor der gesetzlichen Vergrößerung des Mindestabstands zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern. Das heißt: Hätte er seinen Bescheid nur eine Woche später in die Welt gesetzt, wäre dieser von Anfang an null und nichtig gewesen.
    Blauäugige Zeitgenossen mögen an einen Zufall glauben. Mitnichten. Der erlassene Bescheid war und ist ein gezielter, hinterlistiger Handstreich, die der Steag kurz vor Toresschluss noch das von ihr beantragte Baurecht samt der Erlaubnis zum sofortigen Baubeginn zugestand, und zwar ohne Rücksicht auf die derb verletzten Rechte der Gladbecker. Die sonst verwaltungsübliche Sorgfalt nach dem Motto „Redlichkeit vor Tempo“, die von einer Kreisverwaltung zu erwartende Freundlichkeit gegenüber den Interessen der dem Kreis angehörenden Städte und, darauf basierend, eine achtungsvolle Abstimmung mit Politikern und Verwaltung in Gladbeck blieben auf der Strecke. Die Frage nach dem Warum? für diesen Schnellschuss führt, wie man hört und wie dies in einigen Medien unwidersprochen berichtet wurde, zur Karriereplanung eines damals leitenden Mitarbeiters in der Kreisverwaltung. Dieser Strippenzieher war nicht nur Büroleiter des Landrats. Er leitete auch dessen Wahlkampf, er war ebenso wie sein Chef Funktionär der Hertener SPD, insgesamt war er die vertraute, rechte Hand des Landrats, sein verlässlicher Genossen-Kumpel.
    Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich habe nichts gegen engagierte Menschen und ihre Netzwerke. Hier aber stinkt es gewaltig. Denn noch bevor die Tinte unter der Betriebsgenehmigung richtig trocken war, machte der Mann vor und hinter dem Landrat einen tapferen Karrieresprung. Er verließ die sichere Pfründe der öffentlichen Hand und übernahm nahtlos den wesentlich besser dotierten Posten des Kommunikationschefs, man glaubt es kaum, der Steag! Ab sofort war er nicht mehr Vertreter der Steuerzahler für Recht und Gesetz, sondern Lobbyist des Unternehmens, das er – Recht hin, Gesetz her – mit dem einsamen, weit sichtbaren Windrad hoch über seinen Essener Büros in grünem Gewande geschmückt hat.
    Der geneigte Leser, der sich bislang die Augen gerieben haben mag über die hastige und gegen Gladbeck gerichtete Entscheidung des Landrats, erkennt jetzt das menschlich naheliegende, hinter den fieberhaften Bewegungen des Landrats stehende, untreue Verhaltens seines persönlichen Schützlings. Hier geht es nicht um regenerative Energie, nicht um die Weiterentwicklung des Kreises und schon gar nicht um eine Wohltat für Gladbeck. Der Laufbahnwechsler im Zentrum des schrägen Netzwerks hat sich mit der ungewöhnlichen Steuerung des Verhaltens nur mal schnell eine gute Startposition bei seinem neuen Arbeitgeber gesichert und diesem gegen alle zu erwartenden Widerstände eine fette Pfründe verschafft. Nur ein Schelm sollte meinen, der scheidende Landrat hätte das Manöver nicht mitgetragen oder gar nicht aktiv dabei mitgemacht.
    Die Gladbecker Verwaltung und die sie damals tragenden Politiker müssen sich aber auch den Vorwurf gefallen lassen, dass sie ebenfalls Teil des Sumpfes sind, auf dem das Windrad steht.
    Spätestens im Sommer 2020 wussten leitende Mitarbeiter der Gladbecker Stadtverwaltung, dass der Kreis entschlossen an der Genehmigung des solitär stehenden Riesenwindrades arbeitet. Der zuständige Amtsleiter der Stadt informierte hierzu auf Geheiß des Kreises die Anwohner und bat sie schriftlich, ihre Grundstücke für Besichtigungen und Messungen zur Verfügung zu halten. Entweder hat er darüber seinen Bürgermeister nicht informiert oder, schlimm anzunehmen aber nicht abwegig, der Bürgermeister hat mit Nichtstun dafür gesorgt, dass die Stadt der Steag nicht in die Quere kam. Nachdem die Genehmigung erteilt war und es aus der Butendorfer Politik einen lauten Aufschrei gab, gab der Rat der Stadtverwaltung auf, alle möglichen rechtlichen Schritte gegen den Kreis zu unternehmen, um die Genehmigung zu Fall zu bringen. Bemerkenswerter Weise hat der Bürgermeister diese Vorgabe aber nur halbherzig umgesetzt. Er hat ohne erkennbare Begründung und trotz der eindringlichen Bitten vieler Fachleute keinen Eilantrag auf sofortigen Baustopp eingereicht. Hätte er die privaten Anwohner nicht mit ihren Anträgen alleingelassen, hätte der Bau bis heute nicht begonnen werden können. Die Sache wäre damit wirtschaftlich und politisch vom Tisch gewesen.
    In diesem Zusammenhang lohnt sich ein Blick auf die Verstrickung städtischer Repräsentanten mit dem Steag- und dem RWE-Konzern, die gemeinsam Gesellschafter der von ihnen vorgeschobenen Projektgesellschaft „Gladbeck Wind GmbH“ sind. Die Tätigkeit der betroffenen Politiker legt nahe, dass sie auf zwei Schultern tragen und eingeleitete Maßnahmen wie ihre Klage nicht ernst, sondern nur als taktisches Manöver sehen, um keinem ihrer Hintermänner offen zu schaden. Auch wenn die Menschen, die sie eigentlich vertreten sollten, den Schaden davontragen.
    Wohin man also schaut: Der politische Sumpf, auf dem das Windrad steht, stinkt zum Himmel.
    Im Gerichtsverfahren wehrt sich die Steag mit allen Mitteln gegen die nicht wegzudiskutierenden Beeinträchtigungen der Anwohner. Ein Kläger hat mir hierzu eine Passage aus einem Schriftsatz der Steag-Anwälte vorgelesen, die ich nicht für mich behalten möchte: Die Steag gesteht wohl ein, dass das Windrad das Leben im Haus des Klägers erheblich stört. Sie rät aber der Familie des Klägers, sich auf den Sitzgelegenheiten in ihrem Wohnzimmer so hinzusetzen, dass sie das Windrad beim Geradeausschauen im Rücken hätten. Und sinngemäß: eine Störung bei Umdrehen sei ja nicht so schlimm, und Umdrehen sollte man sich ohnehin eher nicht.
    Man kann jetzt nur hoffen, dass sich die Gelsenkirchener Richter nicht einseitig und mutlos vom Steag-Konzern und der Tatsache lenken lassen, dass er das Windrad ohne Rücksicht auf die breit gefächerten Klagen und auf eigenes Risiko einfach aufgestellt hat (und es jetzt nicht zu drehen lassen wagt). Die von mir geschilderten Zusammenhänge sind übrigens so geschickt geflochten, dass sie für eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht eher weniger taugen. Grundlage der richterlichen Tätigkeit ist richtigerweise und bis zum Beweis des Gegenteils die Annahme eines nicht korruptiven Vorgehen der Behörden, deren Bescheide sie zu überprüfen haben.

  2. Da braucht man sich bei STEAG und RWE keine Sorgen machen.
    Die Gerichte urteilen in der Regel zu Gunsten des Kapitals, und sonst zu eigenen Gunsten und Vorteilen.
    So viele Urteile zum Nachteil der normalen Menschen.
    War da nicht etwas zu Vorkaufsrecht der Kommunen und Mieter, was gekippt wurde.
    FDP und die Spekulanten freuen sich.
    Siehe Doppel-Besteuerung der Renten, zusätzliche Kindergeldzuschläge für Beamte*innen,
    … oder als MPin Kraft hoch bezahlte Beamte*innen weniger Gehaltserhöhungen geben wollte. Schneller als die Pol… erlaubt, war das passende Urteil zu Gunsten der Beamten*innen da.
    Wie viele Jahre hatte die “Stadt” alles “verpennt” – wer es glaubt?
    SPD hier in Gladbeck – SPD dort im Kreis RE – … nur Theater und Show für die es glauben wollen.
    Da werden wieder nur unnötigerweise Steuergelder und “Arbeitszeit” verbrannt.

  3. Falls das Verwaltungsgericht den Betrieb des STEAG-Windrads untersagt, ist das ein Beweis dafür, dass es “saubere Energie” immer noch schwer hat, sich durchzusetzen. Bin mir nicht sicher, ob sich die seltsame Allianz gegen das Windrad, bestehend aus LINKE, AfD und der SPD Brauck darüber freuen kann, denn Gladbeck steht danach wieder im Blickpunkt überörtlicher Medien – und die stellen dann sehr unangenehme Fragen – bin gespannt!

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