Kostenloser Vortrag im Fritz-Lange-Haus
26.07.2024 – Entlastungsbetrag – Um pflegebedürftige Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung im Alltag zu fördern, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Entlastungsbetrages geschaffen. Über die Pflegekasse rechnet man ihn ab. Er besteht in seiner jetzigen Form seit 2017. Anspruch darauf haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben und betreut werden.
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Der Betrag von 125 Euro Monat kann zum Beispiel für Angebote zur Betreuung und Begleitung des Pflegebedürftigen, zur Entlastung der pflegenden Angehörigen oder zur Unterstützung der Pflegeperson verwendet werden. Die Leistungen können unter anderem im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, durch MinijobberInnen oder gewerbliche AnbieterInnen erbracht werden.
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Untersuchungen zeigen jedoch, dass häufig Unkenntnis über die Höhe und die Nutzungsmöglichkeiten besteht. Denn trotz seiner niedrigschwelligen Nutzungsmöglichkeiten nutzen viele Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag nicht.
Deshalb lädt das Beratungs- und Informationszentrum Pflege der Stadt Gladbeck zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung für Angehörige und Pflegebedürftige ein. Die Veranstaltung „125 Euro – und jetzt?“ findet am Mittwoch, 7. August, von 13 bis 14.30 Uhr im Fritz-Lange-Haus (Friedrichstr. 7, 45964 Gladbeck) statt. Telefonische Voranmeldung unter 02043 / 99-2773 .
In Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ruhr und der Seniorenberatung der Stadt Gladbeck. Seniorenberatung der Stadt Gladbeck stellen die Mitarbeiterinnen der Regionalstelle Alter, Pflege und Demenz Ruhr den Entlastungsbetrag und seine Nutzungsmöglichkeiten näher vor, insbesondere die Möglichkeiten nach Landesrecht. Dabei gibt es auch Raum für individuelle Fragen.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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