Junge Menschen haben die höchsten Handyschulden

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Gladbeck: Junge Menschen haben die höchsten Handyschulden Junge Menschen zwischen 20 und 35 Jahren haben die höchsten Schulden bei Telekommunikationsunternehmen. Ein Grund dafür: Smartphones werden überwiegend über einen Zweijahresvertrag finanziert und nicht sofort komplett bezahlt. Das geplante "Gesetz für faire Verbraucherverträge" könnte für diese Bündelverträge in ihrer bisherigen Form das Aus bedeuten. Kosten für Gerät und Tarif werden nicht separiert
Gladbeck: Junge Menschen haben die höchsten Handyschulden Junge Menschen zwischen 20 und 35 Jahren haben die höchsten Schulden bei Telekommunikationsunternehmen. Ein Grund dafür: Smartphones werden überwiegend über einen Zweijahresvertrag finanziert und nicht sofort komplett bezahlt. Das geplante "Gesetz für faire Verbraucherverträge" könnte für diese Bündelverträge in ihrer bisherigen Form das Aus bedeuten. Kosten für Gerät und Tarif werden nicht separiert

Gladbeck: Junge Menschen haben die höchsten Handyschulden

04.12.2020 – Gladbeck – Junge Menschen zwischen 20 und 35 Jahren haben die höchsten Handyschulden bei Telekommunikationsunternehmen. Ein Grund dafür: Smartphones werden überwiegend über einen Zweijahresvertrag finanziert und nicht sofort komplett bezahlt. Das geplante „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ könnte für diese Bündelverträge in ihrer bisherigen Form das Aus bedeuten.

Kosten für Gerät und Tarif werden nicht separiert

Nach wie vor entscheiden sich Handykunden mehrheitlich für einen Zweijahresvertrag mit Smartphone. Die Gerätekosten werden über höhere monatliche Grundgebühren abbezahlt und erscheinen abgesehen von einer üblichen einmaligen Zuzahlung nicht separat auf der Rechnung. Die Telekommunikationsbranche möchte an dieser Form der Gerätefinanzierung festhalten.

„Wir als Vergleichsportal würden unseren Kunden gerne aufschlüsseln können, wie hoch der monatliche Anteil für das Smartphone tatsächlich ausfällt“, sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. „Bislang geht der Wert des finanzierten Geräts in der monatlichen Gebühr auf und bleibt damit für Verbraucher intransparent.“

Würde künftig die Mindestlaufzeit auf 12 Monate begrenzt, ließe sich die Kopplung von Smartphone und Vertrag nicht wie bisher aufrechterhalten; die monatlichen Raten müssten rund doppelt so hoch ausfallen. Eine separate Finanzierung des Geräts wäre die Folge – nicht nur der transparentere Weg, sondern oft auch der preisgünstigere.




Handyschulden sind deutlich angestiegen

Das derzeit gängige Prozedere, ein Smartphone über höhere Monatsgebühren abzuzahlen, erweist sich insbesondere für junge, unerfahrene Verbraucher häufig als problematisch. Dazu Inge Mette, seit 2006 Caritas-Beraterin im Jugendfinanzcoaching: „Etwas mehr als ein Drittel der jungen Menschen, die zu uns kommen, haben Handyschulden. Unsere Erfahrung zeigt: Der Erwerb eines Smartphones stellt oft einen so dringenden Wunsch dar, dass die Finanzierung völlig ausgeblendet wird. Der Tarif ist lediglich ein Vehikel, dessen Konditionen kaum eine Rolle spielen.“

In den vergangenen fünf Jahren sind Verbraucherschulden bei Telekommunikationsunternehmen um gut 41 Prozent gestiegen: 2015 lag die durchschnittliche Schuldenhöhe laut Statistischem Bundesamt bei 811 Euro; 2019 betrug sie bereits 1.144 Euro. Im selben Zeitraum stieg der durchschnittliche Preis eines in Deutschland verkauften Smartphones von 395 Euro auf 519 Euro (Bitkom Research). Die höchsten Telko-Schulden haben Verbraucher zwischen 20 und 35 Jahren, diese Altersgruppe hat auch am häufigsten Schuldnerberatungen konsultiert.

„In dieser Altersgruppe beobachten wir eine besonders hohe Affinität zu Smartphone-Topmodellen, die im Schnitt deutlich über 900 Euro kosten“, sagt Theumer. „Um den Einmalpreis eines Geräts so niedrig wie möglich zu halten, binden sich viele Kunden an hochpreisige Laufzeittarife.“

Bundles: Nach 24 Monaten zahlen Kunden drauf

Über einen Mobilfunkvertrag finanzierte Smartphones produzieren sogar dann Kosten, wenn sie bezahlt sind: Diese Kostenfalle entsteht nach Ablauf von zwei Jahren, falls ein so genannter Bundle-Vertrag mit finanziertem Smartphone unverändert weiterläuft. Denn die monatliche Grundgebühr wird nach 24 Monaten nicht reduziert, obwohl das Gerät dann abbezahlt ist.

„Die Mobilfunkprovider sehen die Zusatzkosten nicht als Abzahlung des Smartphones, sondern als Vertragsbestandteil“, sagt Theumer. „Kunden sollten vor Ablauf der zwei Jahre kündigen – sonst zahlen sie bis zu 20 Euro im Monat zusätzlich, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten.“

Weitere Informationen

Zur Kostenfalle bei Bundle-Tarifen https://ots.de/RIxVhZ

Smartphone-Preise steigen in fünf Jahren um mehr als ein Drittel https://ots.de/qMLALI

Schuldnerberatung der Caritas für junge Leute https://ots.de/GIgBbj

Gemeinsame Stellungnahme der Internetverbände zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ https://ots.de/ZMnHew

Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes https://ots.de/yZtqnQ

Original-Content von: Verivox GmbH, übermittelt durch news aktuell


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