Erkältungskrankheiten und was Eltern tun sollten

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Erkältungskrankheiten und was Eltern tun sollten
Das Gesundheitsamt Recklinghausen berät Eltern. Symbolfoto: Pixabay

Umgang mit Erkältungskrankheiten bei Kindern

18.12.2023 – Erkältungskrankheiten – Die Feiertage vor der Tür, gleichzeitig grassieren viele Viruserkrankungen. Im Vergleich zu den letzten Jahren werden bereits jetzt deutlich mehr Virusinfektionen bei Kindern festgestellt. Die vielen Krankheitsfälle führen derzeit zu einer Überlastung des medizinischen Versorgungssystems. Viele Erkältungskrankheiten können allerdings zu Hause in Ruhe auskuriert werden. Daher unterstützt das Gesundheitsamt den Appell der Kinderärzte, nur im Notfall in die Kliniken zu gehen. Leichte Erkrankungen sind – bei Bedarf in Rücksprache mit der Kinderarztpraxis – zu Hause zu versorgen.


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Da die Verunsicherung bei vielen Eltern groß ist, gibt es von den niedergelassenen Kinderärzten und dem Gesundheitsamt einige Hinweise, die den Eltern Orientierung geben sollen. „Viele Eltern sind besorgt wegen der zurzeit auftretenden vielen Infektionen, das ist durchaus verständlich“, sagt Dr. Jutta Hullmann, Leiterin des Gesundheitsamtes Kreis Recklinghausen. Gemeinsam mit Vertretern der Kinderärzte hat sie daher paar Tipps für die häusliche Versorgung von Kindern über vier Monaten mit Erkältungskrankheiten: „Wichtig ist, dass die Eltern entspannt bleiben. Ein normaler Virusinfekt dauert in der Regel zwei Wochen – mit oder ohne Arzt. Ein Kind, das auch bei Husten und Schnupfen noch spielt und lacht und kein Fieber oder Schmerzen hat, ist höchstwahrscheinlich kein Fall für den Kinderarzt. Es darf auch etwas müder als üblicherweise sein.“

Bei Erkältungskrankheiten sollten Kinder viel trinken

Oberstes Gebot bei Infekten im Allgemeinen ist, dass Kinder genug trinken. „Bei kleinen Kindern sollten die Windeln zwei bis dreimal täglich nass sein, größere Kinder sollten kind-entsprechend häufig zur Toilette müssen“, erklärt die Ärztin. Bei Husten ohne Fieber sollte das Kind viel trinken. Keinesfalls sollte es dem Zigarettenrauch sein und bei kühler Luft schlafen. Es empfiehlt sich eine Raumtemperatur von 16 bis 18 Grad, das Kind sollte aber warm genug angezogen sein.

Bei Schnupfen sollten nur dann Nasentropfen verabreicht werden, wenn das Kind durch den Schnupfen eingeschränkt ist. Andernfalls empfehlen die Mediziner, ihn ohne Mittel auszukurieren. Hat ein Kind einen Magen-Darm-Infekt, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Kind gut trinkt. Eltern sollten ihm immer wieder Tee oder Wasser anbieten. Wenn das Kind Appetit hat, kann es auch essen, Brei, Zwieback, Brot oder Kartoffeln bieten sich an.

Bei bestimmten Anzeichen ab zum Kinderarzt

„Es gibt aber auch Anzeichen, bei denen Eltern mit einem Kinderarzt zusammen die weitere Behandlung besprechen sollten“, sagt Dr. Bernd Maltaner, Obmann des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte. Dies sei immer dann der Fall, wenn:
– das Kind sehr angestrengt atmet
– das Kind nicht mehr spielt, teilnahmslos oder nicht ansprechbar ist
– der Nacken des Kindes steif ist und das Kind den Kopf nicht auf die Brust ziehen kann
– das Kind nicht mehr trinken möchte
– das Fieber länger als sieben Tage dauert
– auf der Haut neue Flecken auftauchen, die sich nicht „wegdrücken“ lassen („Glasprobe“: Ein Glas darauf drücken und schauen, ob die Farbe weggeht)

Nur in Notfällen, die nicht in den kinderärztlichen Praxen zu behandeln sind, sollten Eltern mit ihren Kindern in die Kinderklinik fahren.

Einen wichtigen Hinweis hat Dr. Jutta Hullmann für die Eltern von erkrankten Kindern: „Bei Erkältungszeichen sollte das Kind zu Hause bleiben und sich ausruhen. So wird es am schnellsten wieder gesund.“ Ergänzende Eltern-Informationen und weitere kinderärztliche Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin gibt es auf diesen Seiten:

Husten: https://www.dgkj.de/eltern/dgkj-elterninformationen/elterninfo-husten
Fieber: https://www.dgkj.de/eltern/dgkj-elterninformationen/elterninfo-fieber 

Regelungen für Erwachsene

Auch sonst sind die Arztpraxen derzeit häufig überfüllt. Das Gesundheitsamt weist darum darauf hin, dass die Krankschreibung per Telefon bei Erkrankungen wie leichten grippalen Infekten ab sofort dauerhaft möglich ist. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen. „Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist“, heißt es seitens des Ministeriums. Die Umsetzung dieser Regelung soll die Zahl der Ansteckung in Praxen und Wartezimmern reduzieren.


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