Mehr Unfälle mit E-Scootern in Oer-Erkenschwick

Raubüberfall in Gladbeck-Brauck - E-Scooter geraubt
Zwei Unbekannte raubten gestern einem 16-Jährigen den E-Scooter. Symbolfoto: Pixabay

Unfallkommission informiert über die wichtigsten Regeln

14.07.2022 – Mehr Unfälle – Auf vielen Wegen im Kreisgebiet sindHier den Newsletter bestellen sie schon nicht mehr wegzudenken: E-Scooter. Doch welche Regeln gelten für die elektrischen Roller? Und wie ist man mit ihnen sicher unterwegs? Damit haben sich das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen, das Polizeipräsidium Recklinghausen und das Ordnungsamt der Stadt Oer-Erkenschwick bei einem Treffen der überörtlichen Unfallkommission auseinandergesetzt.

Aus dem Polizeibericht von heute

14.07.2022 – Betrunken mit E-Scooter verunglückt

Ein 41-jähriger Mann aus Recklinghausen ist am Mittwochnachmittag mit seinem E-Scooter verunglückt und dabei schwer verletzt worden. Der Unfall passierte gegen 16.10 Uhr auf der Wiesenstraße, der genaue Unfallhergang ist noch unklar. Weil der Mann betrunken wirkte, wurde noch vor Ort ein Atemalkoholtest gemacht. Das Geräte bestätigte die Vermutung. Außerdem besteht der Verdacht, dass der 41-Jährige “berauscht” unterwegs war – also zuvor Drogen genommen hatte. Deshalb nahm ihm ein Arzt Blut ab. Der Mann wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden wird auf etwa 200 Euro geschätzt.

Übrigens: Für E-Scooter-Nutzer gelten die selben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Weitere Infos zu E-Scootern haben wir auf unserer Internetseite zusammengefasst: https://recklinghausen.polizei.nrw/artikel/regeln-fuer-stadtflitzer

Unfallkommission tagte zu E-Scooter
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen, das Polizeipräsidium Recklinghausen und das Ordnungsamt der Stadt Oer-Erkenschwick haben sich bei einem Treffen mit den Unfällen von E-Scootern auseinandergesetzt und über die wichtigsten Regeln informiert. Auf dem Foto stehen von links: Martin Weinhold, Andrea Hake vom Kreis Recklinghausen, Martin Heitkamp, Jörg Teichert, Kevin Porsche von der Stadt Oer-Erkenschwick, Hermann Lücke vom Kreis Recklinghausen und Klemens Erwig von der Stadt Oer-Erkenschwick.

In Oer-Erkenschwick hat es in den vergangenen zwölf Monaten acht Unfälle mit E-Scootern gegeben. Zwei von ihnen am Kreisverkehr Berliner Platz, verursacht durch E-Scooter, die verbotenerweise auf den Fußgängerüberwegen führen. Damit dies nicht öfter passiert, wollen die Behörden Aufklärungsarbeit leisten. “Wir haben uns gemeinsam dafür entschieden, dass ein Aktionstag zum E-Scooter-Fahren stattfinden soll. Unser Augenmerk liegt heute also speziell auf der Kontrolle dieser Verkehrsteilnehmer”, erklärt Martin Heitkamp von der Polizei. “Denn auch wenn für die Fahrt mit dem E-Scooter kein Führerschein benötigt wird, muss der Fahrer dennoch einige Regeln kennen, auf die wir heute noch einmal hinweisen wollen.”

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Viele Regeln wie für Radfahrer

“Für die Fahrt mit dem E-Scooter gelten die meisten Regeln, die auch Radfahrer einhalten müssen”, erklärt Andrea Hake vom Fachdienst Straßenverkehr beim Kreis Recklinghausen, die für die überörtlichen Unfallkommissionen in neun von zehn Städten zuständig ist. So dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften sogenannte “Elektrokleinstfahrzeuge” wie E-Scooter nur baulich angelegte Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Sollte keiner der genannten Wege vorhanden sein, ist die Straße zu benutzen. “Was viele außerdem nicht wissen: Die Fahrt mit dem E-Scooter ist erst ab 14 Jahren erlaubt.”

Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf man nicht mit E-Scootern fahren. Sie genießen außerdem keine Vorrechte auf dem Fußgängerüberweg. Man sollte sie daher – wie auch Fahrräder – über den Zebrastreifen schieben. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man den Seitenstreifen oder, wenn keiner vorhanden ist, die Fahrbahn nutzen. An Ampeln zählt das Signal für Radfahrer oder, wenn keines vorhanden ist, das Signal für den fließenden Verkehr.

Mehr Unfälle: Rücksicht ist das A und O

Wer mit dem E-Scooter auf Radverkehrsflächen unterwegs ist, muss auf die Radfahrer Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Schnelleren Radfahrern muss das Überholen ohne Behinderung ermöglicht werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Wenn nötig, muss auch hier die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

“Immer wieder sehen wir in Oer-Erkenschwick, dass zwei Personen auf einem E-Scooter stehen. Das ist gefährlich und darum nicht erlaubt”, sagt Klemens Erwig vom Ordnungsamt der Stadt Oer-Erkenschwick. Einzeln hintereinander fahren sei der richtige Weg – sich an fahrende Fahrzeuge anhängen oder freihändig fahren ist hingegen nicht erlaubt. Wichtig: Wie bei allen Fahrzeugen ist auch die Benutzung des Handys während der Fahrt mit dem E-Scooter verboten.

Wann das Scooter-Fahren nicht erlaubt ist

Wenn ein Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge besteht, darf man dort mit einem E-Scooter nur fahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen gekennzeichnet ist. Ein rechteckiges Schild mit Piktogramm eines Rollers mit Stromkabel und dem Wort “frei” – erlaubt das Fahren ausdrücklich. Besteht ein Verbot für Radfahrer oder für alle Fahrzeuge, gilt dies auch für E-Scooter. Diese man dann schieben.

Wer denkt, der E-Scooter sei eine gute Alternative zum Auto, wenn es ein Paar Bier mehr geworden sind, liegt damit falsch. Bei Alkohol und Drogen gelten die gleichen strengen Bestimmungen wie für Autofahrer. “Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen also gar keinen Alkohol trinken, wenn sie mit dem E-Scooter unterwegs sind”, erklärt Polizeihauptkommissar Heitkamp.

Mehr Unfälle wegen kleiner Räder

Wer mit einem E-Scooter fährt, sollte daran denken, dass durch die kleinen Räder eine erhöhte Unfallgefahr bei Unebenheiten auf Radwegen oder Fahrbahnen, zum Beispiel Kopfsteinpflaster oder Bordsteinkanten besteht. Dies gilt insbesondere bei nassem Untergrund. “Ratsam ist es auch, auffällige Kleidung zu tragen, damit andere Verkehrsteilnehmern einen besser sehen”, so Klemens Erwig vom Ordnungsamt.

Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge

“Maßgeblich für das Fahren mit E-Scootern ist die sogenannte ‚Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung‘”, erklärt Andrea Hake vom Kreis. E-Scooter müssen demnach eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt haben, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Ansonsten darf man sie nur auf Privatgelände fahren.

Anders als beim Rad muss eine gültige Versicherungsplakette für Elektro-Kleinstfahrzeuge dauerhaft am E-Scooter angebracht sein – es braucht also eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Heitkamp: “Wir erhoffen uns, dass sich nach heute noch einmal mehr Menschen mit den Regelungen für das Fahren von E-Scootern auseinandersetzen. Denn das ist am Ende die Voraussetzung, um sicher im Straßenverkehr unterwegs sein zu können.”


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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