Stärkungspakt NRW: Freier Eintritt ins Hallenbad mit der Gladbeck-Card
18.10.2023 – Freier Eintritt – Die Stadt Gladbeck gewährt ab sofort Gladbeck-Card-InhaberInnen bis zum 31. Dezember 2023 freien Eintritt in das Hallenbad. Möglich machen dies Fördermittel aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Kommunen zur Verfügung gestellt hat.
Freier Eintritt ins Hallenbad mit der Gladbeck-Card
Zwei Fragen drängen sich auf:
1) Warum wird die Vergünstigung nur bis zum 31.12.2023 gewährt? Bei allen anderen Ermäßigungen mit der Gladbeck-Card gibt es keine zeitliche Beschränkung.
2) Bekommen inzwischen alle Berechtigten eine Aufstellung der für sie geltenden Vergünstigungsmöglichkeiten? Beantragt wurde das in den letzten Jahren aus der Politik schon mehrmals.
InhaberInnen der Gladbeck-Card können wie gewohnt am Kassenautomaten den Punkt „Gladbeck-Card“ auswählen, anschließend dem Hallenbadpersonal ihren Ausweis vorlegen und erhalten dann Zutritt zum Hallenbad. Personen ohne Gladbeck-Card können alternativ auch einen Nachweis über den Leistungsbezug vorzeigen und können dann ebenfalls kostenfrei in Hallenbad.
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Die Gladbeck-Card wird von der Stadt Gladbeck herausgegeben, um bestimmten Personengruppen die verstärkte Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Sie muss im Bürgeramt beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.gladbeck.de/gladbeck-card.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
DAS ist doch einmal was ganz positives im Rahmen der Stadt Gladbeck – indirekt – !!