Ministerin Lambrecht muss Auskunft zum Heli-Flug geben

Ministerin Lambrecht muss Auskunft zum Heli-Flug geben
Hubschrauber der Luftwaffe für den VIP-Transport. Symbolfoto. Quelle: Von bomberpilot - DSC_2360Uploaded by High Contrast, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26686440

Verwaltungsgericht Köln: Verteidigungsministerium muss Fragen zu Hubschrauber-Foto des Sohnes der Ministerin beantworten

25.08.2022 – Ministerin Lambrecht – Das BundesverteidigungsministeriumHier den Newsletter bestellen muss der Presse Auskunft über Details zu Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos erteilen, das den Sohn von Ministerin Lambrecht in einem Hubschrauber der Bundeswehr zeigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 22. August 2022 entschieden und damit dem Eilantrag eines Journalisten teilweise stattgegeben.

Dienstlich und privat – der Sohn der Ministerin Lambrecht flog mit

Das Foto entstand augenscheinlich in jenem Hubschrauber, der die Ministerin und ihren Sohn am 13. April 2022 von Berlin nach Ladelund beförderte. Die Ministerin besuchte sodann das Bataillon Elektronische Kampfführung 911 in Stadum. Nach dem Truppenbesuch reiste sie mit ihrem Sohn in einem Auto zur nahegelegenen Insel Sylt, um dort den Osterurlaub zu verbringen. Der Sohn der Ministerin veröffentlichte das Foto auf seinem damals öffentlich einsehbaren Instagram-Profil.

Ministerium blockte die Anfrage eines Journalisten ab

Der Journalist wollte vom Verteidigungsministerium wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Ferner wollte er wissen, welche Kenntnisse die Ministerin über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob die Ministerin das Foto selbst angefertigt habe. Das Ministerium lehnte eine Beantwortung im Wesentlichen mit der Begründung ab, eine Auskunft sei ausgeschlossen, weil diese allein die Ministerin als Privatperson betreffe. Daraufhin hat der Journalist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln gestellt.

Gericht gab dem Journalisten weitgehend recht

Dieser Antrag hatte ganz überwiegend Erfolg. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt. Ein Auskunftsanspruch über den Zeitpunkt der Hotelbuchung ist ausgeschlossen. Da es sich um eine Privatangelegenheit der Ministerin handelt. Anders liegt der Fall jedoch bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos. Aus dessen Gesamtkontext ergibt sich ein hinreichender dienstlicher Bezug zur Bundeswehr. Die Anreise der Ministerin zu einem Truppenbesuch unter Inanspruchnahme eines Bundeswehrhubschraubers bildete den dienstlichen Rahmen, innerhalb dessen das Foto entstanden ist.

Informationsinteresse der Presse hat Vorrang gegenüber dem Schutz der Privatsphäre

Erst durch die Inanspruchnahme von Ressourcen der Bundeswehr und von Befugnissen, die der Ministerin als Behördenleiterin zustehen, konnte das Bild entstehen. Insoweit hat zudem das Informationsinteresse der Presse Vorrang gegenüber dem Schutz der Privatsphäre. Die streitigen Fragen zielen nicht auf eine Informationsgewinnung zu besonders sensiblen Bereichen der Privatsphäre. Zudem muss sich die Ministerin entgegenhalten lassen, dass sie selbst durch die Mitnahme ihres Sohnes in einem Bundeswehrhubschrauber ihre privaten Belange mit der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte verwoben hat.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Az.: 6 L 978/22


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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