Gerichtsentscheid ohne Folgen! Stadt kann keinen Vollzug melden!
06.05.2021 – Weiterhin hoher Lärm auf der B224 – Am 09.09.2020 berichtete der WDR unter dem Titel: “Gericht: Gladbeck muss Lärm auf B224 reduzieren” über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen: “Die Stadt Gladbeck muss etwas gegen den Autolärm auf der Bundesstraße 224 unternehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.”
“Bereits seit Jahren bringt der Verkehrslärm der B224 und der Autobahn 2 die Bewohner der Brokampsiedlung in Gladbeck auf die Palme. Sie leben in einem Dreieck zwischen den beiden Hauptverkehrsadern.
Die Lärmgrenzwerte seien dort permanent überschritten, sagen sie. Zwei Anwohner hatten deshalb stellvertretend für die ganze Siedlung gegen den Lärm der B224 geklagt. Sie fordern unter anderem, dass die Geschwindigkeit auf der Bundesstraße in Gladbeck auf Tempo 50 heruntergesetzt wird.
Stadt muss Handeln
Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Stadt etwas gegen den Autolärm tun muss. Die Richter regten an, dass das bisher erlaubte Tempo von 70 km/h auf einem Abschnitt der Straße reduziert werden könnte. Für ein von den Anwohnern gefordertes Lkw-Fahrverbot sahen sie aber keine Grundlage.
Die Stadt Gladbeck begrüßt die Entscheidung der Richter. Sie will jetzt prüfen, ob der Lärm der B224 reduziert werden kann, wenn man das Tempolimit im Bereich der Siedlung verringert. Bisher sei das rechtlich nicht möglich gewesen.”
Weiterhin hoher Lärm auf der B224
Wer nun glaubt, dass dem Richterspruch Taten folgten, der sieht sich getäuscht. Seit neun Monaten hat die Stadt Gladbeck nichts unternommen, was dem Urteil entspricht. Mit Schreiben vom 11.12.2020 hat das Gladbecker Bürgerforum, das die Kläger finanziell unterstützt hat, in einem Schreiben an die Bürgermeisterin nachgehakt.
Darin heißt es:
“Jetzt stellen wir allerdings fest, dass die Stadt die klaren Vorgaben der Gelsenkirchener Richter trotz eines Zeitablaufs von inzwischen mehr als 3 Monaten nicht umgesetzt hat. Zu erwarten gewesen wäre, dass die Stadt entsprechende Schilder aufstellen lässt.
Vorschlag Tempo 50
Damit kann und muss die Stadt nach den verbindlichen Festlegungen des Urteils die bis heute rechtswidrige Situation angemessen und einfach definitiv beenden und die im Interesse des Gesundheitsschutzes gesetzlich garantierte Geräuschgrenze für die Kläger dauerhaft gewährleisten. Das Gericht hat ausdrücklich ausgeführt, dass das Ordnungsamt der Stadt zu dieser Maßnahme aus eigener Kompetenz verantwortlich und verpflichtet ist, und zwar ohne Zustimmung anderer Stellen oder Behörden.”
Geschlagene vier Monate benötigte die Stadtverwaltung für eine Antwort an das Bürgerforum. Unter dem 14. April 2021 schrieb der Baudezernet Dr. Kreuzer zurück und begann zunächst mit der Entschuldigung für die späte Antwort: CORONA!
In seinem dreiseitigen Schreiben führt Kreuzer dann aus, dass man zwar bereit wäre, auf dem Teilstück zwischen Phönixstraße und dem Autobahnkreuz eine “temporäre nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung” umzusetzen. Doch man wolle durch ein Gutachten prüfen lassen, ob das auf dem gesamten Verlauf der B224 in Gladbeck möglich sei. Dafür habe der Rat der Stadt 60.000 Euro im Etat eingestellt. Dieser sei aber von der Aufsichtsbehörde noch nicht genehmigt.
Das Bürgerforum am drohte 4. März der Stadtverwaltung an, das Gericht erneut anzurufen um die Vollstreckung des Urteils durchzusetzen. Diesmal antwortete der Leiter des Ordnungsamtes am 30. April (zwei Monate später und wieder mit der CORONA-Entschuldigung).
“Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, entsprechende Gutachten für den gesamten Verlauf der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet zu beauftragen, um nicht nur hinsichtlich Ihrer Anträge, sondern auch für vergleichbare Situationen von Anwohnerinnen und Anwohnern entlang der gesamten Strecke der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet das notwendige Abwägungsmaterial zu erhalten. Dieses Verfahren ist mit der Bezirksregierung, dem Kreis sowie dem Landesbetrieb Straßen NRW aktuell abgestimmt und der Rat der Stadt Gladbeck hat die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung entsprechender Fachbüros wird nach Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung erfolgen.
Und weiter:
Da dies jedoch sicher noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird, wird die Stadt Gladbeck nunmehr zunächst sehr kurzfristig gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW eine verkehrsrechtliche Anordnung auf den Weg bringen, mittels derer für einen zunächst befristeten Zeitraum eine Temporeduzierung in den Nachtstunden (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erfolgen kann. Es bleibt abzuwarten, ob die genannten Aufsichtsbehörden die derzeit vorliegenden Daten für ausreichend halten, um die beabsichtigte befristete Verkehrsanordnung zu rechtfertigen. Nach dem Ergebnis der bisherigen Gespräche hält die Bezirksregierung nur den im Gerichtsverfahren benannten Abschnitt zwischen der nördlichen Anschlussstelle der BAB 2 und der Kreuzung Bohmertstr./Phönixstr. für eine solche temporäre nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung für begründbar.”
Insider vermuten, dass diese Hinhaltetaktik der Verwaltung zermürben soll. Die Umsetzung des Urteils steht weiter in den Sternen und auch die Richter am Verwaltungsgericht müssten sich eigentlich an der Nase herumgeführt fühlen.
Zur Webseite des Gladbecker Bürgerforums
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Hofreiter von den GRÜNEN Verkehrsminister? Hoffentlich informieren die Gladbecker GRÜNEN dann den Minister gründlich über dieses völlig unsinnige Verkehrsprojekt. 110 bis 140 Millionen Euro für eine dritte Autobahn durch Gladbeck – bitte nicht! Da ist auch ein Umdenken der Gladbecker GRÜNEN vorausgesetzt, denn der frühere GRÜNEN-Chef Mario Herrmann und Simone Steffens haben die FDP, CDU und leider auch die SPD in ihrer extrem umweltfeindlichen Haltung unterstützt in Richtung Umwandlung der B224 zur A52. Durch Corona und sehr viel Home-Office sind die Voraussetzungen anders geworden. Mehr GRÜN, statt noch mehr Beton und Asphalt – das wäre es! Dann freuen sich bestimmt auch die Anwohner, denn das Geld ist besser für den Lärmschutz angelegt!
Die Lärmbelastung an der B224 ist für die Anwohner/innen seit Jahren zu hoch. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 2020 festgestellt und Lärm mindernde Maßnahmen angeordnet. Die Stadt Gladbeck ignoriert es. Mehr als neun Monate nach dem Urteilsspruch redet sie stattdessen von neuen Gutachten und nötigen Absprachen mit anderen Behörden. Laut Urteil aber kann sie allein, ohne eine andere behördliche Zustimmung, tätig werden und die Lärmminderung sofort herstellen, was kurzfristig und ohne hohe Kosten nur mit Tempo 50 geht.
Seit Jahren ignoriert die Stadt die schlimme Situation auf der B224 in Gladbeck. Der jetzt vorhandene Fahrbahntrenner und die Stau-Warnanlage wurden nur auf Druck aus der Bevölkerung installiert. Die Schulwegsicherung an der B224/Schützenstraße wurde erst nach einer riesigen Bürgeraktion umgesetzt, bis heute unvollständig. Was motiviert die Verwaltungsspitze zu dieser störrischen Untätigkeit? Es muss der Blick auf die geplante Autobahn sein, die wohl um so eher kommt, je schlimmer es auf der B224 ausschaut.
Liebe Autobahnfreunde, Herr Hofreiter hat laut ZEIT gerade sein Interesse an das Bundesverkehrsministerium angekündigt, wenn die Grünen ab Herbst mitregieren. Er könnte dem Autobahnspuk hier ein schnelles Ende bereiten. Aber für die Lage auf der B224 bleibt allein die Stadt Gladbeck verantwortlich. Handeln Sie endlich, und zwar jetzt sofort.