Einkommensteuererklärung 2022: Finanzamt gibt Hinweise

Einkommensteuererklärung 2022: Finanzamt gibt Hinweise
Das für Gladbeck zuständige Finanzamt Marl. Foto: Finanzamt

Wichtige Änderungen für die Steuererklärung 2022

02.03.2023 – Einkommensteuererklärung – Die Finanzämter Recklinghausen und Marl haben wesentliche Steuerfreibeträge sowie steuerliche Änderungen zusammengefasst, die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 wichtig sind. „Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, denn meistens können sie mit einer Steuererstattung rechnen“, erklärt Anna Pawella, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen.

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Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Eltern profitieren bei der Einkommensteuererklärung 2022 von steuerlichen Verbesserungen. Dazu gehören:

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag für das Jahr 2022 steigt um 603 Euro auf 10.347 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Unterstützung für Eltern

Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt im Jahr 2022 auf insgesamt 4.274 Euro für jedes Elternteil, also auf 8.548 Euro bei einer Zusammenveranlagung.

Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen

Einnahmen z. B. aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale beträgt 840 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.

Vereinfachung für Spendennachweise

Die Grenze für den sogenannten vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden liegt bei 300 Euro. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Als Nachweis genügt der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg. Diesen muss man nur vorgelegen, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Erweiterung des Verlustrücktrags

Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz lassen sich Verluste nun zwei Jahre zurücktragen. Zuerst erfolgt dabei ein Rücktrag in das Jahr 2021, danach erst in das Jahr 2020. Sollte noch ein Verlust verbleiben, ist dieser für die Steuerklärung 2023 vorzumerken. Dies ist beispielsweise relevant für Menschen mit Einkünften aus der Vermietung von Wohnimmobilien oder gewerblichen Einkünften.

Kürzung der Nutzungsdauer für vermietete Wohnimmobilien

Für ab 2023 fertiggestellte Wohnimmobilien verkürzt sich die pauschale Nutzungsdauer auf 33 Jahre, statt bisher 50 Jahre. Damit sind 3 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten jährlich steuerlich geltend zu machen.

Berücksichtigung der Energiepreispauschale

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Empfängerinnen und Empfänger von Renten und Versorgungsleistungen haben im vergangenen Jahr grundsätzlich die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Diese ist in den Daten, die z. B. die Arbeitgeber an die Finanzverwaltung übermitteln, enthalten und ist daher nicht in der Steuererklärung anzugeben.

Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Homeoffice-Pauschale

Bei der Homeoffice-Pauschale können sich Bürgerinnen und Bürger, bei denen kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder die auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichten, weiterhin einen pauschalen Betrag von 5 Euro für jeden Kalendertag anrechnen lassen. Allerdings nur, wenn man die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt. Als Werbungskosten sind dann höchstens 600 Euro im Kalenderjahr anzusetzen.

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lassen sich an Homeoffice-Tagen nicht berücksichtigen.

Pendlerpauschale

Die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steigt ab dem 21. vollen Kilometer von bisher 0,35 Euro auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer.

Arbeitnehmerpauschbetrag

Die Werbungskostenpauschale wird auf 1.200 Euro erhöht. Die Pauschale wird vom Arbeitslohn abgezogen und von den Finanzämtern im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung automatisch berücksichtigt – auch wenn geringere Werbungskosten in der Erklärung angegeben werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Steuern stehen unter www.finanzamt.nrw.de zur Verfügung.

Schnell und digital mit ELSTER

Das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de) bietet viele Vorteile: Elektronische Daten, wie z. B. Bescheinigungen vom Arbeitgeber oder von Versicherungen, können direkt in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Bereits 37 Mitteilungsarten werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, darunter Lohnsteuerbescheinigungen sowie Mitteilungen über Rentenbezug, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohnersatzleistungen. Außerdem können Anträge, wie z.B. ein Antrag auf Steuerklassenwechsel, einfach von zuhause aus erledigt werden.

Ausbau der Servicezeiten des Finanzamts

Die Finanzämter Marl und Recklinghausen haben die Servicezeiten für die Bürgerinnen und Bürger erweitert: Ab sofort stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Vor Ort ist das Finanzamt Recklinghausen montags bis mittwochs von 7 bis 13 Uhr, donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr erreichbar. Das Finanzamt Marl erweitert seine Servicezeiten ab dem 01.04.2023.

Für einen persönlichen Besuch kann mit der Online-Terminbuchung www.finanzamtstermine.nrw.de schnell, einfach und online ein Wunschtermin gebucht werden. Aus verschiedenen Dienstleistungen kann das gewünschte Anliegen ausgewählt werden. So entscheiden Bürgerinnen und Bürger selbst, wann sie ins Finanzamt kommen wollen. Viele Anliegen lassen sich auch bereits online über www.finanzamt.nrw.de erledigen.


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