Grundsteuer: Im Kreis Recklinghausen 90 % Rücklauf

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Grundsteuer: Im Kreis Recklinghausen 90 % Rücklauf
)0 % aller EigentümerInnen im Kreis Recklinghausen haben ihre Erklärung abgegeben.

Die Finanzämter Marl und Recklinghausen informieren über die nächsten Schritte

22.06.2023 – Grundsteuer – Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind rund 5,8 Millionen Erklärungen (89 %) in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.

„Im Finanzamt Marl sind bisher 103.300 Erklärungen von 114.700 eingegangen, rund 91 Prozent. Für das Finanzamt Recklinghausen sind bisher 80.300 Erklärungen von 90.400 eingegangen, rund 89 Prozent. Davon wurden in beiden Ämtern rund 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Frau Rohde, Leiterin des Finanzamts Marl.

„Die Frist ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten. Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.“


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Ohne eigene Erklärung, schätzt das Finanzamt

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle, in denen keine Erklärung vorliegt geschätzt. „Wichtig ist: Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen“, betont Frau Pawella, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, so Rohde weiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de und die telefonischen Hotlines des Finanzamts Marl unter 02365-516-1959 und des Finanzamts Recklinghausen unter 02361-583-1959, von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, stehen weiterhin zur Verfügung.“

Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Es ist beabsichtigt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Das Ministerium der Finanzen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen werden.

Hintergrund

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

1 Kommentar

  1. Da bin ich mal sehr gespannt, wie das mit der Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform in Gladbeck funktioniert. „Vorsorglich“ haben der ehem. Stadtkämmerer Bunte, der ehem. Bürgermeister Roland, die amtierende Bürgermeisterin Weist mit der SPD und anderen Parteien – die CDU hat da nicht mitgemacht – den Hebesatz für die Grundsteuer in Gladbeck in den letzten Jahren in schwindelerregende Höhen geschraubt. Da sind wir in der absoluten Spitzengruppe in Deutschland und in NRW. In einer ähnlichen Spitzenliga spielt Gladbeck nur noch bei den Arbeitslosenzahlen und den Beziehern von Bürgergeld.
    Haben eigentlich Frau Weist, die SPD und ihre Mehrheitsbeschaffer im Rat nicht realisiert, dass Gladbeck nicht nur als Stadt arm ist, sondern dass hier überproportional viele Menschen leben, die arm sind oder von Armut bedroht sind? Muss das denn gar keine Auswirkungen auf die Belastungen der Bürgerschaft haben, die von der kommunalen Verwaltung und Politik gesteuert werden können? Nimmt das denn kein Ende mit den Belastungen der Bürgerinnen und Bürger wie zuletzt bei der Erhöhung der Elternbeiträge für OGS und KiTa?
    Es beleibt zu hoffen, dass die neue Kämmerin mit mehr Augenmaß auf die Grenzen der Belastbarkeit für Bürgerinnen und Bürger schaut. Und dies gilt ganz besonders für die Grundsteuer, die nicht nur die Eigentümer von Immobilien trifft, sondern auch die Mieterinnen und Mieter.

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