Unfallschwerpunkt in Gladbeck – erst Krankenhaus, dann Knast

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Unfallschwerpunkt in Gladbeck - erst Krankenhaus, dann Knast
Auch in Gladbeck leben Radfahrer gefährlich. Am Freitag wurde einer nicht nur verletzt, sondern kam sogar ins Gefängnis. Symbolbild: Pixabay

Wieder gab es einen Verkehrsunfall an der Kreuzung K.-Adenauer-Allee/Feldhauser Straße

05.03.2023 – Unfallschwerpunkt – Am Freitag, 03.03.23, gegen 19:00 Uhr, gab es abermals einen Verkehrsunfall an der Kreuzung Konrad-Adenauer-Allee/Feldhauser Straße.

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Unfallschwerpunkt Konrad-Adenauer-Allee

Fast wöchentlich passiert auf der vielbefahrenen Kreisstraße, der Konrad-Adenauer-Allee etwas. Diesmal befuhr ein 65-jähriger Gladbecker die Konrad-Adenauer-Allee in östlicher Richtung. Er musste an der Kreuzung Feldhauser Straße an der rot anzeigenden Lichtzeichenanlage warten. Bei Grün bog der Pkw-Fahrer nach rechts in die Feldhauser Straße und übersah einen auf dem Radweg entgegenkommenden 23-jährigen Radfahrer aus Gladbeck, so dass es zur Kollision kam.

Der Verkehrsunfallbericht der Polizei nennt auch die B224 in der Nähe der Autobahn A2 als Unfallschwerpunkt.

Infolgedessen überschlug sich der 23-jährige Radfahrer und kam zu Fall. Durch den Sturz wurde der Radfahrer schwer verletzt, so dass dieser nach einer Erstbehandlung durch Rettungssanitäter und Notarzt zur weiteren Versorgung ins Gladbecker Krankenhaus kam.

Doppeltes Pech für den Radfahrer am Unfallschwerpunkt

In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass gegen den Radfahrer zwei Haftbefehle bestanden, so dass dieser im Krankenhaus festgenommen und bis zur Überstellung an Justizvollzugsbeamte bewacht wurde.

An dem Pkw und dem Rad entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 10.000 Euro.

Polizei Kreis Recklinghausen


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

1 Kommentar

  1. Unfallschwerpunkt. Nicht nur in diesem Fall, weil ein Radfahrer dort in falscher Richtung fuhr, sondern generell. Dass Radfahrer an dieser Kreuzung gleichzeitig mit den abbiegenden Autos Grün bekommen, die Autos aber deutlich besser beschleunigen können führt ständig zu gefährlichen Situationen. Eine Anfrage dazu an Straßen NRW wurde so beschieden:
    „Auf Ihre Frage bezüglich der Lichtsignalanlage möchte ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen geschilderte Schaltung regelkonform ist und hier vom Landesbetrieb kein Handlungsbedarf gesehen wird. Grundsätzlich gilt, dass die Kommunen selbst zuständig für die Änderung der Umlaufzeiten sind. Dies erfordert eine vorherige Abstimmung mit der Straßenbaubehörde.
    Ich bedauere, Ihnen gegenwärtig keine anders lautende Nachricht übermitteln zu können.“
    Gladbeck hätte also durchaus Handlungsmöglichkeiten..

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