Werber suggerieren, im Auftrag der ELE unterwegs zu sein
17.10.2022 – Betrüger – Dass Werber die aktuelle Lage am Energiemarkt zu ihrem Vorteil nutzen und mit vermeintlichen Billigangeboten locken, ist nicht weiter verwunderlich. Aktuell setzen sie auf die Not vieler Haushalte und gehen wieder vermehrt auf Kundenfang.
Zur Sicherheit bei der ELE nachfragen
„Werbeanrufe und Haustürgeschäfte sind ja von jeher beliebte Instrumente für die sogenannte Neukundenakquise“, sagt Christian Hofmann, Leiter Privatkundenvertrieb bei der ELE. „Bei solchen Geschäftsmodellen sollte man aber grundsätzlich sehr vorsichtig sein und genau prüfen, mit wem man da gerade in Kontakt steht.“ Frei nach dem Motto: Es ist nicht alles Gold, was glänzt, lohnt sich hier immer die Nachfrage beim Kundenservice des ortsansässigen Energieversorgers, ob die vermeintlichen Aussagen der Energieberater auch ihre Richtigkeit haben.
„Was wir aber im Moment erleben und was uns von unseren Kundinnen und Kunden derzeit wiederholt gemeldet wird, sind ausgesprochen dreiste Vorgehensweisen, die sogar uns – die wir uns seit vielen Jahren mit diesem Thema befassen – staunen lassen. Da suggerieren beispielsweise Werber im Stadtbild, im Auftrag der ELE unterwegs zu sein.
Betrüger arbeiten mit vielen Tricks
Auch beim gemütlichen Stadtbummel sollte man also aufpassen – so der dringende Appell des Energieversorgers. Die Gefahr ist sehr groß, dass man Beratern, vermeintlich von der ELE, in gutem Glauben auf den Leim geht. Und wie immer gilt der Leitsatz: Auf gar keinen Fall persönliche Daten wie die Kunden- oder Zählernummer rausgeben! Mit diesen Daten könnte auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Opfer ein Anbieterwechsel angestoßen werden. Gerade in der aktuellen Situation und der Lage am Energiemarkt ist es wichtiger denn je, besonnen vorzugehen und abzuwägen, ob ein angebotener Vertrag sinnvoll und preislich angemessen ist und welche Garantien die Verträge beinhalten.
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
Grundsätzlich gilt für ungewollte Verträge eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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