Bankautomaten – Mieter müssen auch in Gladbeck bangen

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Bankautomaten - Mieter müssen auch in Gladbeck bangen
Wer kann noch ruhig schlafen, wenn im Zimmer unter ihm ein Bankautomat steht. Immer wieder liest man, dass skrupellose Gangster diese Automaten sprengen um an das Geld zu kommen.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Geldautomat darf auch nach Berichten über Sprengungen bleiben

21.03.2022 – Bankautomaten – Der Geldautomat in einem Hier den Newsletter bestellenMehrfamilienhaus in Ratingen muss nicht entfernt werden. Dies entschied der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil, das Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Joachim Unger am 21. März 2022 verkündete.




Verbot eines Bankautomaten im Haus auch in zweiter Instanz abgelehnt

Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen haben Sorge, dass der Geldautomat der Bankfiliale im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte. Anlass dafür sind zahlreiche Medienberichte über solche Fälle. Ihre Klage gegen die Bank auf Entfernung des Geldautomaten hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.

Auch in Gladbeck gibt es einige Bankautomaten, die in Wohnhäusern untergebracht sind. Da die Banken zunehmend Stadtteilfilialen schließen, wird oft als Basisversorgung in der Nähe ein Bankautomat aufgestellt. Verbrecherbanden  haben sich darauf spezialisiert diese Geldautomaten zu sprengen. In den Niederlanden hätten sie Pech, dort werden die Banknoten in solchen Fällen durch Farbe unbrauchbar gemacht. In Deutschland weigern sich die Banken, dem holländischen Beispiel zu folgen.

Laut dem Berufungsurteil habe die Eigentümergemeinschaft mit dem Betrieb einer Bankfiliale auch das Aufstellen eines Geldautomaten genehmigt. Eine Änderung der Benutzungsregeln ihrer Immobilie könnten die Eigentümer aber nur einstimmig beschließen, was nicht geschehen sei. Die bloß abstrakte Gefahr eines Zugriffsversuchs durch Kriminelle genüge nicht, um der Mieterin einer Teileigentumseinheit die ihr genehmigte Nutzung zu untersagen.

Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil vom 21. März 2022 (Az. I-9 U 25/21) verwiesen, das in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt wird und hier in Kürze abgerufen werden kann.

Das Urteil ist rechtskräftig.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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