Steinstraße 72: Stadt Gladbeck siegt vor dem Verwaltungsgericht

Steinstraße 72: Stadt Gladbeck siegt vor dem Verwaltungsgericht
Der Kommunale Ordnungsdienst schaffte Ruhe - Ein privater Sicherheitsdienst kontrolliert. Foto: Neue Gladbecker Zeitung

Angeordneter Sicherheitsdienst ist rechtens

11.04.2024 – Steinstraße 72 – Die Stadt Gladbeck hat das gerichtliche Streitverfahren bezüglich des Einsatzes eines privaten Sicherheitsdienstes an der Steinstraße 72 gewonnen. Die Verwaltung hatte Anfang August 2023 eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen. Der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes durch die Eigentümergemeinschaft sollte die Situation an der Steinstraße deutlich verbessern. Dagegen hatte die Eigentümergemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht geklagt und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Nun liegt die Entscheidung des Gerichtes vor, das die Klage als unbegründet ablehnt und die formelle Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung bestätigt.


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„Das ist ein schöner Erfolg! Die Entscheidung des Gerichtes zeigt, dass Eigentum verpflichtet: Eigentümer können nicht einfach auf die Stadt Gladbeck zeigen und das Problem auf die Kommune abwälzen – sie stehen klar mit in der Verantwortung, auf eine Verbesserung der Zustände in und um die Immobilie hinzuwirken“, freut sich Bürgermeisterin Bettina Weist, die zudem betont, dass die Verwaltung das Problem weiter ernst nimmt und auch in Zukunft weiterhin alle Mittel ausschöpfen wird, die rechtlich zur Verfügung stehen.

Lärmgutachten für die Steinstraße 72 war die Grundlage

Die Grundlage für die Ordnungsverfügung bildet ein durch die Stadt Gladbeck erstelltes Lärmgutachten. Dieses belegte, dass insbesondere in den Abendstunden die Lärmimmissionswerte deutlich überschritten wurden. Daraus resultierten Belästigungen für die Nachbarschaft. Vor dem Hintergrund, dass die Vermieter die Hausordnung nachweislich nicht durchsetzten und zudem bisher weder eigene Ermittlungen angestellten, noch irgendwelche Abmahnungen oder Kündigungen im Zusammenhang mit der Lärmverursachung bekannt geworden sind, beschritt die Stadt den ordnungsrechtlichen Weg.

Die Ordnungsverfügung verpflichtet die Eigentümergemeinschaft dazu, auf eigene Kosten einen Sicherheitsdienst zu beauftragen. Von April bis einschließlich Oktober soll er an allen Tagen im Zeitraum zwischen 20 und 1 Uhr dafür sorgen, dass von dem Gebäude und dem Grundstück der Steinstraße 72 keine unzulässigen Lärmemissionen von MieterInnen und BesucherInnen ausgehen. So hat auch in diesem Jahr Anfang April ein von der Eigentümergemeinschaft beauftragter Sicherheitsdienst die Arbeit aufgenommen. Er soll bis Ende Oktober kontrollieren.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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