Leserbrief: Zum Abbruch des Verkehrsversuchs Buersche Straße

Leserbrief: Zum Abbruch des Verkehrsversuchs Buersche Straße
Nach der Kundgebung vor dem Rathaus ging es auf die Strecke. Foto: Peter Braczko

Nenn mich nicht Rückfallebene

Leserbrief von Gerhard Blase

17.04.2024 – Leserbrief – Der Verkehrsversuch (Buersche Straße)fiel nicht vom Himmel, sondern war das Resultat eines sehr langen Weges. So wurde, neben dem Gladbecker Radverkehrskonzept, auch die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Buerschen Straße durch ein externes Büro, von einem breit besetzen, sog. “Runden Tisch” inhaltlich begleitet, der sich auch weiterhin für die Themen Rad- und Fußverkehr, ÖPNV sowie Elektromobilität in Gladbeck, einsetzt. Bereits im Vorfeld dieses Verkehrsversuchs, wurden verschiedene Lösungsansätze durchgespielt und natürlich auch das Thema Parkplätze ausführlich erörtert.


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Anhand der Kosten des Verkehrsversuchs ist ersichtlich, dass die durchgeführten Maßnahmen, die wohl kostengünstigste Lösung im Rahmen des Bestandes darstellen, um eine sichere und regelkonforme Radverkehrsführung zu untersuchen. So günstig, dass nicht einmal die Farbe hielt, welches sie anfänglich versprach. Sicher, im Bereich der alten Markierungen, war es stellenweise etwas holprig und die neuen, gelben Linien, ergaben ein ungewohntes Bild.

Aus dem Leserbrief: Der Versuch hatte auch Mängel

Auch hätte man die Anwohner durch entsprechende Maßnahmen, sicherlich besser vor Fremdparkenden schützen können. Im Bereich der Baustellen, gab es für die Radfahrenden ebenso Optimierungsbedarf, wie am östlichen Übergang/Ausbauende des Versuchs, an der Konrad Adenauer Allee. Alles Umstände, die gewiss im Rahmen der ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungen, angesprochen worden wären, aber natürlich nichts an der wohl wertvollsten, verlorenen Ressource dieser Hauptstraße geändert hätte – die der kostenfreien Parkplätze.

Dabei herrscht in Gladbeck erwiesenermaßen kein Mangel an Parkraum, sondern scheinbar das politische Leitbild, dass dieser möglichst kostenfrei sein muss. – Völlig aus der Zeit gefallen!

Radfahrenden brauchen bessere Radinfrastrukturen

Zu der kursierenden Anzahl der Radfahrenden sei bemerkt, es entbehrt jeder Logik, dass deren Nutzerzahl sinkt, wenn man sichere Radinfrastrukturen schafft. Diesbezüglich wäre Gladbeck dann wirklich einmalig.

Aus fachlicher Sicht wurde zudem bereits im Vorfeld des Verkehrsversuchs dargelegt, dass eine Führung der Radfahrenden im Mischverkehr, bei Erhalt des kostenlosen Parkraums, eben keine Rückfallebene darstellt (sh. Vorlage Nr. 230003, Seite 14, zu TOP 6 der Planungsausschusssitzung vom 09.03.2023). Als Alltagsradler, kann ich dem nur beipflichten.

Zwar könnten theoretisch Radfahrende auch an Engstellen sicher im Mischverkehr fahren, wenn sich alle VerkehrsteilnehmerInnen an die Regeln hielten. Dies bedeutet: Radfahren mitten auf der Fahrbahn, mit genügend Abstand zu den parkenden Kraftfahrzeugen, die Autos blieben hinter den Radfahrenden, überholen nicht und passen ihre Geschwindigkeit an.

Fahrbahn ist zu eng

Dies ist, auch mangels ausreichender Kontrollen, illusorisch. Im Ergebnis werden viele RadfahrerInnen dann eher die Buersche Straße meiden. Oder sie fahren unzulässigerweise auf dem Gehweg, weil sie dem häufig ausgeübten psychischen und physischen Druck durch dichtes Auffahren sowie Hupen auf ihrem Weg nicht ertragen können. Oder sie quetschen sich in die Türöffnungszone, um das drängelnde Fahrzeug hinter sich los zu werden.

Denn nicht nur auf der Brücke ergibt sich faktisch ein Überholverbot von Zweirädern. Sondern auch an weiteren Stellen im Verlauf der Buerschen Straße, da die Fahrbahnbreiten fast identisch sind. Zudem ist die Buersche Straße in Teilen auch Schulweg von und zur Innenstadt.

Überholverbote werden kaum beachtet

Die im gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und FDP gestellte Forderung zum vorzeitigem Abbruch des Verkehrsversuchs sowie Wiederherstellung der kostenfreien Parkplätze, suggeriert somit eine Rückfallebene, die angesichts der Konsequenzen für die Auto- sowie Radfahrenden, keine darstellt. Bereits heute werden die Überholverbote im Bereich der Bushaltestellen auf der Brücke von Autofahrenden kaum beachtet, wie stellt sich dann erst eine Führung im Mischverkehr, auf ganzer Länge der Buerschen Straße, bei Tempo 50 km/h dar?

Auf die wissenschaftliche Begleitung und angedachten Veranstaltungen zum Verkehrsversuch sowie deren Ergebnisse, wird scheinbar verzichtet, die Auswirkungen von Mischverkehrslösungen sind nicht von Belang. Lieber beugt man sich dem Druck der Autolobbyisten und deren Wunsch nach kostenfreien Parkraum.

Mit dem nun drohenden Ergebnis könnte man schließen, es sei politisches Ziel in Gladbeck, die Radfahrenden lieber auf die Gehwege zu drängen, als eine sichere Infrastruktur zu schaffen. Denn den Radverkehrsanteil zu erhöhen, unter Beibehaltung aller und möglichst kostenfreier Parkplätze, wird in keiner Stadt gelingen – auch in Gladbeck nicht!

Wer entgegen jeglichen fachlichen Rat, auf Hauptstraßen solche Mischverkehrslösungen beschließt, handelt aus meiner Sicht, somit höchst unverantwortlich.

Mein Fazit wäre hier eindeutig: Kommt mal klar, liebe Radfahrerinnen und Radfahrer in Gladbeck, ob klein oder groß, ihr seid es nicht wert!

Gerhard Blase


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

2 Kommentare

  1. Die gesamte Diskussion ist ein Sturm im Wasserglas. Auf der Feldhauser Straße wurde ein intakter Radweg zurück gebaut und begrünt. Anschließend wurde hier jahrelang den Gladbeckern zugemutet, dass sich die Radfahrer mit den Fußgängern auf der Feldhauser Straße den Fußweg teilen mussten. Hier war auch gegenseitige Rücksichtnahme gefordert. In Spitzenzeiten (Schulschluss der Gymnasien) war es hier eine Zumutung für Fußgänger, den zahlreichen Schülern auf dem Gehweg auszuweichen. Vielleicht können auch auf der Buerschen Straße Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen.

    • Sehr geehrte(r) Frau/Herr Lohe,

      mir fällt es schwer, die Anmerkung “Sturm im Wasserglas” im Kontext zu interpretieren.

      Bezüglich der Feldhauser Str., ist in Richtung Zweckel, bis zur Brücke der Zechen- und Hafenbahn, wohl der Kreis zuständig. Man möge mich bitte korrigieren, ich wohne erst seit zwanzig Jahren in Gladbeck. In Richtung Innenstadt, existiert derzeit ein Radfahrstreifen, in Richtung Zweckel Fahrradpiktogramme, die sogar kürzlich erneuert wurden.

      Der Bürgersteig in Richtung Zweckel, trägt das Zusatzschild Radfahrer frei. Der ursprüngliche Radweg in Richtung Zweckel ist wohl deshalb entfallen, da sich die Vorschriften/Normen bereits vor Jahren geändert haben und dieser, in der Form, wohl nicht mehr zulässig war.

      Die derzeitigen Piktogramme stellen wohl auch nur eine provisorische Lösung, bis zu einer zeitgemäßen Umgestaltung der Feldhauser Str., dar. Aber wie das mit Provisorien so ist…

      Bezüglich des Radelns auf dem Gehweg, gelten folgenden Regeln:
      Radeln auf dem Gehweg ist verboten. Nur wenn das Zusatzzeichen “Radfahrer frei” aufgestellt ist, dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. Auch in Fußgängerzonen kann das Radeln durch dieses Schild frei gegeben werden. Das Fahrrad auf dem Gehweg schieben ist erlaubt, wenn Sie dabei keine Fußgänger behindern.

      Radelnde Kinder:
      Ist kein Radweg vorhanden, müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen, bis zum vollendeten zehnten dürfen sie ihn benutzen. Fußgänger haben dabei immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Der Nachwuchs darf deshalb nur langsam fahren. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter acht Jahren ebenfalls mit dem Fahrrad auf Gehwegen begleiten.

      Folglich benutze ich als Radfahrender auf der Feldhauser Str., in Richtung Zweckel, die Fahrbahn und werde hier auch regelmäßig von Kraftfahrzeugen überholt. Diese fahren natürlich mit maximal 50 km/h.

      Auf der Buerschen Straße, fahre ich zukünftig auch auf der Fahrbahn und natürlich nicht auf dem Bürgersteig. Nur darf man dann, in einer idealen Welt, fast im gesamten Verlauf nicht von Kraftfahrzeugen überholt werden, da die Seitenabstände hierfür nicht ausreichen.

      Bezüglich des Bürgersteiges, gelten auch auf der Buerschen Straße, die oben genannten Regeln.

      Und nochmals, als Alltagsradler nutze ich die Fahrbahn es sei denn, es ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden.

      Beispiel Horster Straße: Hier ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden. Bis zur Helmutstraße ist der Radweg in weiten Teilen abschüssig und man radelt dort sehr angenehm. Hier sind es oftmals die Fußgänger, die sich unterhaltend oder mit ihrem Smartphone beschäftigt, den Radweg nicht mehr wahrnehmen. Darauf muss man sich als Radfahrender halt entsprechend einstellen.

      Auf der Buerschen Straße, sind es dann zukünftig die Autofahrenden, die Rücksicht nehmen müssen. – Klappt schon!

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