
Schnelle Verurteilung nach versuchtem Diebstahl
Gladbeck – 04.04.2025 – Ladendiebstahl – Ein wohnsitzloser gescheiterter Ladendieb hat jetzt für ein Jahr eine feste Unterkunft. Das Amtsgericht Gladbeck verurteilte den 55jährigen Mann zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Wert der Ware, die er stehlen wollte, etwa 300 Euro. Merke: je niedriger die Summe um die es geht, desto höher die Strafe. Schließlich laufen alle Cum-Ex-Gangster noch frei rum und die haben die Steuerzahler um insgesamt knapp 32 Milliarden Euro betrogen.
Nachdem ein 55-Jähriger am Dienstag (02. April) in einer Drogerie an der Hochstraße in Gladbeck-Mitte bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde, wurde er nur einen Tag später am Gladbecker Amtsgericht verurteilt.
Die NGZ-News aus Gladbeck immer sofort auf das Handy?
Dann abonniere kostenlos den WhatsApp-Kanal
Die Gladbecker Zusammenfassung des Tages der NGZ?
Dann abonniere den kostenlosen Newsletter
Folgen Sie uns auf Facebook: NeueGladbeckerZeitung
Ladendiebstahl in Gladbeck hart bestraft
Der Mann, der derzeit keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, entfernte im Geschäft Verpackungen und Sicherheitssiegel und wollte so mehrere Parfüms stehlen.
Es handelt sich um Ware in einem Wert von über 300 Euro. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde der Mann am Mittwoch (03. April) wegen Ladendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (ohne Bewährung) verurteilt.
Zur Startseite
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Hinterlasse jetzt einen Kommentar