KUSS-Sommerprogramm – Kulturamt startet wieder durch

KUSS-Sommerprogramm - Kulturamt startet wieder durch
Zaches und Zinnober sollen am Donnerstag, 22. Juli, um 16 Uhr die Kinder mit "Alarm im Schwarm" unterhalten.

„Alarm im Schwarm“ mit „Zaches und Zinnober“

15.07.2021 – KUSS-Sommerprogramm – Am Donnerstag, 22. Juli, um 16 Uhr können kleine und große Zuschauerinnen und Zuschauer im Atrium der Mathias-Jakobs-Stadthalle mit „Alarm im Schwarm“ von zwei alten Seebären die Geschichte um den Klimawandel auf „Kinderniveau“ erleben.

Das neue Programm von „Zaches und Zinnober“ handelt von zwei alten Seebären, die mit vielen Wassern gewaschen sind, von frischen Schallwellen aus der Konzertmuschel und kleinen Fischen, die als Schwarm auch vor großen Fischen nicht kuschen müssen. „Alarm im Schwarm“ ist die Parole der Kinder und Jugendlichen, die nicht mehr „einfach so“ mit dem Strom schwimmen wollen, die sich jeden Freitag zu neuen Schwärmen verbünden und es auch mit den ganz großen Fischen aufnehmen wollen. „Zaches und Zinnober“ brechen die Welt-Klimakrise spielerisch und poetisch mit Hilfe von Wassermusik, Sprechblasengeblubber und Muschelgetuschel herunter auf eine Ebene der Kinder.




KUSS-Sommerprogramm von der ELE unterstützt

Unterstützt wird die Veranstaltung im Rahmen der alljährlichen und kostenfrei stattfindenden KUSSS-Reihe von der ELE-Emscher-Lippe-Energie GmbH.

Interessierte können sich zu Kassenöffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von 10 bis 13 Uhr bei der Mathias-Jakobs-Stadthalle unter Tel. 02043 / 99-2682 oder per E-Mail an mjskasse@stadt-gladbeck.de anmelden. Falls die Veranstaltung aufgrund der Wetterlage im Foyer stattfindet, müssen die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dafür ist ein Nachweis (Original-Dokument) nach den GGG-Richtlinien erforderlich ist.

Getestete brauchen ein negatives Schnelltest-Ergebnis. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt sein. Eigentests sind nicht zulässig. Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Genesene brauchen eine ärztliche Bescheinigung über eine überwundene Corona-Infektion die nicht länger als sechs Monate her ist. Geimpfte Genesene brauchen eine ärztliche Bescheinigung über eine überwundene Corona-Infektion. Oder ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.


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