Kulturelle Bildungsprojekte in Gladbeck können 3.000 Euro erhalten

Kulturelle Bildungsprojekte in Gladbeck können 3.000 Euro erhalten
Kulturelle Vielfalt des Ruhrgebiets für das schulische Lernen nutzen. © 2018 Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW

Bis zu 3000 Euro für kulturelle Bildungsprojekte

Kulturelle Vielfalt des Ruhrgebiets für das schulische Lernen nutzen

28.12.2021 – Kulturelle Bildungsprojekte – Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen der Ruhr-Konferenz Fördermittel zur Stärkung kultureller Bildung an Schulen im Ruhrgebiet zur Verfügung. Das teilt die Landtagsabgeordnete Anette Bunse (CDU) mit. Mit dem Fonds werden Kooperationsprojekte von Schulen und Kulturpartnern, die ruhrgebietsbezogene Themen, Kultureinrichtungen und Lernorte besonders berücksichtigen, mit bis zu 3000 Euro gefördert. Das können zum Beispiel ein Poetry-Slam-Projekt, eine Filmwerkstatt oder eine Exkursionsreihe an Orte der Industriekultur im Ruhrgebiet sein.




Ruhrgebiet bietet großartiges Potential für kulturelle Bildungsprojekte

„Die Schulen haben während der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt unterrichten können – das hat leider auch Auswirkungen auf die kulturelle Bildung. Ich freue mich, dass die Landesregierung den Schulen im Ruhrgebiet nun zusätzliche kulturelle Erlebnisse ermöglicht. Die vielfältige und einzigartige Kulturlandschaft des Ruhrgebiets bietet dafür ein großartiges Potential. Das sollten wir auch für das schulische Lernen voll ausschöpfen. Ich hoffe, dass die Schülerinnen und Schüler in Gladbeck davon profitieren können“, so Bunse.

Förderung von bis zu 3.000 Euro

Mit den Mitteln aus dem „Projektfonds Kulturelle Bildung Ruhr-Konferenz“ werden ruhrgebietsbezogene Kooperationsprojekte der Schulen mit Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit oder Künstlerinnen und Künstlern gefördert, die unterrichtlich oder außerunterrichtlich durchgeführt werden können. Finanziert werden Projekte aller künstlerischen Sparten – von Exkursionen an Orte der Industriekultur über Kooperationen mit Theatern oder Museen und Filmwerkstätten bis zu Tanzprojekten. Die Summe in Höhe von je maximal 3000 Euro kann zum Beispiel für die Finanzierung von Honoraren, Kosten für Materialien, Eintrittsgeldern und Fahrtkosten eingesetzt werden.

Die Förderung richtet sich an Schulen aller Schulformen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr. Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Die Mittel für Projekte im laufenden und folgenden Schuljahr können von den Trägern und Fördervereinen der öffentlichen Schulen oder Ersatzschulen noch bis zum 21. Februar 2022 über Bildungspartner NRW beantragt werden. Bildungspartner NRW hält auch ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot zum Projektfonds bereit.
Link zur Beantragung

Hintergrund:
Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um die Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf fünf zentralen Handlungsfeldern werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Chancenregion gesetzt: Vernetzte Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt; Sichere Energie – gesunde Umwelt sowie Beste Bildung – exzellente Forschung.

Die Umsetzung der 73 in den Themenforen erarbeiteten und von der Landesregierung beschlossenen Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ruhr-konferenz.nrw


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