Geflügelpest – der Kreis RE warnt – Haus- und Wildtiere trennen!

Geflügelpest - der Kreis RE warnt - Haus- und Wildtiere trennen!
Wenn die Geflügelpest auftritt, müssen Haus- und Wildtiere getrennt werden.

Halter sollten vorbereitet sein Aufstallmöglichkeiten schaffen

02.12.2021 – Geflügelpest – In den letzten Wochen sind wieder vermehrt Geflügelpestfälle aufgetreten, zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) veranlasst, seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der “Geflügelpest” (HPAIV H5) als “hoch” einzuschätzen. Es weist darauf hin, dass Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln unbedingt zu vermeiden sind.




Kontakte zwischen Wildvögeln und Geflügel sind zu verhindern. Geflügelhalter dürfen grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Das Tränken mit Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist, muss vermieden werden. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich zu lagern.

Checkliste für den Fall der Geflügelpest

Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest Maßnahmen erforderlich sein können. Geflügel ist dann in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten wildvogeldicht sind, aufzustallen. Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um derartige Aufstallmöglichkeiten kümmern.

Das Veterinäramt beabsichtigt, zum Schutz der Geflügelhalter im Kreis Recklinghausen unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen vor allem in den Zugvogel-Rastgebieten (Lippeaue, Halterner Stausee, Hullerner Stausee) die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.

Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/53-2227, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.


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