Land erteilt Einvernehmen: Schulen im Kreis Recklinghausen bleiben im Distanzunterricht
17.04.2021 – Distanzunterricht – So langsam wird der Kreis RE schlau! Während der ersten Coronawelle scherte man sich nicht um explodierende Inzidenzwerte in einigen Städte (Gladbeck lag im Januar auf 407). Für Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurde immer der Inzidenzwert des gesamten Kreise hinzugezogen. Und der wurde zum Beispiel durch das ländliche Haltern, aber auch durch Dorsten unter den erforderlichen Grenzen gehalten.
Jetzt geht der Kreis einen neuen Weg. Obwohl der Inzidenzwert unter 200 liegt, hat der Kreis das Land um eine Ausnahmegenehmigung gebeten um trotz der Grenzwertunterschreitung schärfere Maßnahmen umsetzen zu dürfen.
Mit Landesgenehmigung weiterhin Distanzunterricht
Im Kreis Recklinghausen wird es in der nächsten Woche weiterhin Distanzunterricht geben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat sein Einvernehmen zur Allgemeinverfügung erteilt, die der Kreis Freitagabend auf den Weg gebracht hatte.
Zwar liegt die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz auch heute noch knapp unter dem Grenzwert 200, in den meisten großen kreisangehörigen Städten lag sie schon in den vergangenen Tagen darüber. Am Ende geht es aber nicht nur um diesen Wert, sondern auch um die Zahl der Infektionen in der Altersklasse der Schüler. „Aufgrund der deutlich höheren Ansteckung gerade bei Jüngeren ist der weitere Distanzunterricht geeignet, um das Infektionsrisiko zu reduzieren“, heißt es in der Allgemeinverfügung, „Bei Kindern unter 10 Jahren liegt die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen trotz der Osterferien und der Schulschließung in dieser Woche bei 204,7 und bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 10-19 bei 298,8.“
Darum wird die vom Land ursprünglich für Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen im Kreis Recklinghausen vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen und die Qualifikationsphasen der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge der Weiterbildungskollegs können am Präsenzunterricht festhalten. Die Pflicht von zwei Selbsttests pro Woche bleibt dabei erhalten. Die Schulen bieten eine Notbetreuung gemäß §1 Absatz 10 und 11 der Coronabetreuungsverordnung an.
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