
Angriff auf die Spielregeln der Demokratie? Mitten aus dem Rathaus!
Kommentar unseres Gastautors Matthias Raith
Gladbeck – 20.02.2026 – Angriff – Mein Kommentar befasst ich mit dem Schreiben aus dem Rathaus, dass die NGZ in ihrem Beitrag „Digitalisierung und ihre Herausforderungen in Gladbeck“ teilweise schon veröffentlicht hat.
Den vollen Wortlaut können Sie hier nachlesen:
Mail des Leiters des Bürgermeisterbüros an den Sachkundigen Bürger Dr. Marißen
Das im Auftrag der Bürgermeisterin verfasste Schreiben von Herrn B. erinnert an alte Zeiten. Diese alten Zeiten wünscht sich wohl niemand mehr herbei. Was er schreibt, gibt aber durchaus Anlass zu der Frage, was wir aus der Geschichte der (schließlich gescheiterten) Weimarer Republik für die Zukunft der heutigen Demokratie in Land und Stadt lernen sollten.
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Vorwurf ohne umfassende Recherche!
Ich konnte kaum glauben, welche ungebührlichen Unverschämtheiten der „Leiter Büro der Bürgermeisterin“ dem Mitglied eines Ratsausschusses schriftlich und für jedermann nachlesbar an den Kopf wirft. Er plappert ohne jede Nachprüfung das nach, was ihm zwei Herren erzählt haben. Sie meinen, sie bräuchten sich kritischen Gesprächen kraft der ihnen verliehenen Funktionen („Ausschussvorsitzender“, „Schriftführer“) nicht mehr zu stellen.
B. spielt ungefragt den selbsternannten Schiedsrichter. Er unterstellt einem der Beteiligten an einem kurzen Gespräch faktenfrei Beleidigungen und erklärt ihm seine Missbilligung. Er zeigt dabei in erschreckender Weise, dass er noch nicht einmal die grundlegenden Regeln im Spiel der kommunalen Demokratie akzeptiert, kennt, beachtet oder kapiert hat.
Dazu meine kurze Klarstellung:
In unserem Staat schreibt das Grundgesetz fest: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Wir, das Volk, werden repräsentiert durch die Mitglieder der Parlamente im Bund und in den Ländern. In den Kommunen vertreten die Stadträte und Ausschussmitglieder unsere Staatsgewalt. Die Stadtverwaltung hat eine ihnen dienende Funktion. Sie soll die Parlamentarier in ihrer Arbeit unterstützen und ihre Beschlüsse umsetzen. Als Bediensteter der Verwaltung ist Herr B. nicht Aufpasser des Rates und schon gar nicht dessen Oberlehrer. Er darf Parlamentariern keine Vorschriften machen und Kopfnoten erteilen. Seine Ausführungen sind eine ungeheuerliche Amtsanmaßung.
Unangemessener Einschüchterungsversuch
In Unkenntnis dieser Grundlagen nimmt Herr B. in seinem Schreiben unverhohlen einen Sachverständigen Bürger, also das Mitglied eines Ratsausschusses, aufs Korn. Er versucht ihn einzuschüchtern, weil er die angeblichen Verfahrens- und Benimmregeln für Gladbecker Parlamentarier nicht eingehalten habe. Er habe, so schreibt er, den Ausschussvorsitzenden darauf hingewiesen, dass er kraft seines „Ordnungs- und Hausrechts“ gegen das Ausschussmitglied vorgehen könne, wenn der sich nochmals anmaße, die Art und Weise der Beschlussfassungen zu monieren. Der Sachverständige Bürger soll also wissen: Er riskiert, dass ihm das Wort entzogen oder er des Saales verwiesen wird, wenn er nicht den Mund hält.
Solches aus der römisch-katholischen Inquisition stammende „Vorzeigen der Instrumente“ ist übelriechende, heiße Luft. Denn das Ordnungs- und Hausrecht von Ausschussvorsitzenden besteht nur während der Sitzungen und nicht, wie hier geschehen, in einem Vier- oder Sechsaugengespräch außerhalb der Sitzung. Es kann sich außerdem nicht auf berechtigte Debattenbeiträge beziehen. Das alles weiß Herr B. offenbar nicht, obwohl es in der Gemeindeordnung so verbrieft ist.
Verdrehung der Sachverhalte
Hinzu kommt: In seinem Schreiben schwurbelt B. zu der Art der Abstimmungen, um die es hier geht, um jedes Sachargument herum. Im Umweltausschuss vom 27. Januar 2026 wurde zu mehreren Punkten „offen“ abgestimmt. Herr B. schreibt, weil ihm dies wohl besser in den Kram passt, von „namentlichen“ Abstimmungen, die es gar nicht gegeben hat. Der in der Gemeindeordnung dargestellte, erhebliche Unterschied zwischen den beiden Varianten ist ihm offensichtlich nicht geläufig.
Die Bürgermeisterin, seine Chefin, hat kraft ihrer Position die Rechtmäßigkeit der Rats- und Ausschussbeschlüsse sicherzustellen. Herr B. soll ihr Büro leiten. Der Brief zeigt, dass Herr B. für diese Aufgabe nicht geeignet, sondern überfordert ist. Ihm fehlen die dafür grundlegende Grundeinstellung, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Zu Recht wirft die NGZ in ihrem Beitrag „Herausforderungen der Gladbecker Digitalisierungsbemühungen“ die Frage auf, wie wohl die Bürgermeisterin auf den von ihrer rechten Hand (?) angerichteten Schaden reagieren werde. Dazu hätte ich ein paar Vorschläge. Wenn Frau Weist Rückgrat hätte, könnte sie Herrn B. eine neue, politisch unwichtige Funktion in der Verwaltung zuweisen. Sie könnte sich bei dem betroffenen Ausschussmitglied offen und ehrlich entschuldigen. Sie könnte die Unzulänglichkeiten der digitalen Abstimmung aufgreifen und die darin liegenden Beschneidungen der Rechte der Zivilgesellschaft abstellen.
Übrigens stünde es auch dem Ausschussvorsitzenden gut an, wenn auch er sich deeskalierend erklärte. Auch wenn er die verbindlichen Regelungen der Gemeindeordnung nicht kennen und auch sonst einen rustikalen Stil an den Tag legen sollte, wäre ein nüchterner Diskurs über das von ihm zu leitende Ausschussverfahren angebracht.
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