Werner Fiedler: Vorwürfe gegen das Gladbecker Jugendamt

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Werner Fiedler: Vorwürfe gegen das Gladbecker Jugendamt
Neues und altes Rathaus in Gladbeck - Sitz des Jugendamtes. Foto: Neue Gladbecker Zeitung

Ehemaliger leitender Gladbecker Jugendamtsmitarbeiter: „Fehlgriff und Schlamperei“

Von Gastautor: Werner Fiedler

Gladbeck – 16.09.2024 – Werner Fiedler – Die Leitung und Koordinierung der Kommunalen Jugendhilfe in enger Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe ist eine zentrale Aufgabe jeder Stadtverwaltung, auch der Gladbecker. Neben dem Schutz der Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung und Sexuellem Missbrauch gehören weitere Bereiche von der Kinder- und Jugendförderung bis zu den Kindertagesstätten zu den Tätigkeitsfeldern der Jugendämter.

Nicht nur die Anzahl der Aufgaben sondern auch deren Komplexität erfordert eine qualifizierte Jugendhilfeplanung,
in enger Absprache mit den vor Ort wirkenden Trägern der Freien Jugendhilfe. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür stehen im SGB (Sozialgesetzbuch) VIII, das die Jugendhilfeplanung ebenso wie eine nachhaltige Qualitätsentwicklung- und Sicherung als Pflichtaufgabe verbindlich vorschreibt.


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Werner Fiedler: “ Stelle der Jugendamtsleitung mit mit einer Fachkraft besetzen!“

Aus diesem Grund schlägt der Verfasser des SGB VIII vor, die Stelle der Jugendamtsleitung mit mit einer Fachkraft zu besetzen. Der fatalen Fehlgriff des Verwaltungsvorstandes in den Jahren 2005 bis 2010 mit signifikant negativen Auswirkungen auf die Qualität des Jugendamtes hatte keinen Lerneffekt für die damalige Spitze der Verwaltung.

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Nach dem Ausscheiden der Jugendamtsleitung entschied man sich erneut für eine Verwaltungsfachkraft, wieder ohne jede Erfahrung in der hochkomplexen Jugendhilfe. Statt dessen wies der damalige Erste Beigeordnete Rainer Weichelt mehrfach auf deren umfangreiche Kenntnisse im Bereich Controlling im Ausländerbereich hin (Controlling ist ein Bestandteil der Qualitätssicherung).

Controlling hat im Gladbecker Jugendamt versagt

Neben ihren wenigen, meist „nichtssagenden“ Auftritten im Kontext der Jugendhilfe versagt das Controlling und damit ein wesentlicher Teil der Qualitätssicherung des Amtes. Existiert diese wirklich? Der Verlust von beinahe einer Million Euro konnte nicht verhindert werden. Ebenso wie die „Schlamperei“ im Kontext der Kindergartenbeiträge, ganz zu schweigen von den seit Jahren explodierenden Kosten der „Hilfen zur Erziehung“.

Zusammenfassend stellt sich mir die Frage, auf welchen Stand sich Qualitätsentwicklung und Jugendhilfeplanung unter der Leitung dieser Amtsspitze entwickelt haben. Nicht nur in diesen Bereichen war das Jugendamt Gladbeck viele Jahre beispielgebend. Der Presse und Protokollen der Verwaltung habe ich im Rückblick auf die letzten Jahre wenig bis gar nichts entnehmen können. Vielmehr ist zweifelhaft, ob die Qualität der Gladbecker Amtsspitze den aktuell ständig wachsenden Anforderungen der Jugendhilfe genügt.

Verwaltungsvorstand sollte fachlichen Rat einholen

Der Verwaltungsvorstand in Gladbeck sollte sich zu dieser Problemlage extern beraten lassen und zeitnah eine Entscheidung zum Wohle der Gladbecker Kinder, Jugendlichen und Familien treffen. Dabei sollte er auch die Bedarfe der meist hoch belasteten Fachkräfte des Jugendamtes in den Fokus nehmen.

Blindflüge im Nebel ohne Ziele und Visionen, ohne Verwendung zentraler Instrumente, und das sind die Jugendhilfeplanung und die Qualitätsentwicklung, machen eine klientenzentrierte Jugendhilfe bestenfalls wirkungslos. Schwer würde auch ein Vertrauensverlust in die stark geforderte Institution Jugendamt wiegen.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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