Gladbeck-Zweckel: wieder 15 Parkplätze weniger

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Gladbeck-Zweckel: wieder 15 Parkplätze weniger
Pfähle ohne Schilder gibt es jetzt auf der Schroerstraße, seitdem das Gehwegparken verboten ist. Foto: Neue Gladbecker Zeitung

Gehwegparken war erwünscht, jetzt ist es verboten

Gladbeck – 31.07.2024 – Gladbeck-Zweckel – Mehr als 50 Jahre war das „halbe“ Parken auf dem Gehweg der Schroerstraße in Gladbeck-Zweckel nicht verboten. Im Gegenteil, es war sogar gewünscht und durch mehrere Schilder kenntlich gemacht.


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Gehwegparken auf der Schroerstraße in Gladbeck-Zweckel jetzt verboten

Parken auf dem Geweg
Parken halb auf Gehwegen (Anfang) – Verkehrsschild VZ 315-56

Vor einigen Tagen lagen in den Briefkästen der Anwohner Handzettel, auf denen die Stadt Gladbeck die neue Regelung angekündigte. Das „halbe“ Parken auf den Gehwegen der Schroerstraße ist nun nicht mehr gestattet. Wer es doch macht, bekommt derzeit noch einen freundlichen Hinweis unter den Scheibenwischer geklemmt. Bald folgen Knöllchen.

Eigentlich funktionierte das Parken auf der Schroerstraße „fast“ reibungslos. Hin und wieder gab es mal Unvernünftige, die ihren Parkspielraum zu intensiv nutzten und keinen Platz für Kinderwagen oder Rollis ließen. DAS wären Fälle für das Ordnungsamt. Das man jedoch jetzt hinging und durch ein Verbot den Parksuchverkehr förderte, ist für die Anwohner kam hinzunehmen.

Konsequenterweise hätte man ein einseitiges Parkverbot anordnen müssen. Denn so wie es jetzt geregelt ist, wird die Schroerstraße zu Slalomstrecke.

Verbote sind immer schnell bei der Hand

Solange die Städte, das Land und die Bahn nicht in der Lage sind, ihren Job ordentlich zu machen, sollten sie mit Verboten zum Nachteil von Autofahrern zurückhaltender sein. Es fehlet eine vernünftige und gute Infrastruktur für Radfahrende, der ÖPNV ist viel zu teuer und der Bahnverkehr hochgradig unzuverlässig. Bei diesen Voraussetzungen verbietet es sich geradezu das Parken zu erschweren!


In Ihrer Nachbarschaft gibt es ähnliche Probleme?
Schreiben Sie uns unter:
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Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

7 Kommentare

  1. Seit 1937 ist das Parken auf dem Gehweg und auf der Straße verboten. Kinder konnten zu Fuß zur Schule gehen und auf der Straße spielen.
    Erst 1966 erstritten Autofahrer mit dem „Laternenparkerurteil“ meist kostenlos 23,5 Stunden am Tag ihr Auto im öffentlichen Raum abzustellen. Seitdem spielen Kinder nicht mehr auf der Straße.
    CDU Verkehrsminister führten jedoch 1992 mit einer neuen Beschilderung das Parken auf dem Gehweg ein. Seitdem fahren Kinder nicht mehr mit dem Roller oder Fahrrad auf dem Gehweg, gehen meist nicht mehr zu Fuß zur Schule und spielen dort auch nicht.
    Viele Gemeinden führten seit 1992 mit Beschilderungen das Parken auf Gehwegen ein – in der Regel rechtswidrig, weil die verbleibende Breite zu schmal war. So hatte man aber vor der Autofahrer-Volksseele Ruhe.
    Mit der STVO aus dem Jahr 2020 ist das Gehwegparken ein schwerer Verkehrsverstoß und mit den anerkannten Regeln der Technik (RASt, EFA etc.) MUSS die verbleibende Gehwegbreite mindestens 2,2 m breit sein, damit sich Personen im Rollstuhl und z.B. mit Kinderwagen unbehindert begegnen können (Verwaltungsvorschrift zur STVO).
    Vor 15 Jahren bereits hat Deutschland die Behindertenrechtskonvention der UN ratifiziert, seit 1948 steht im Grundgesetz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

    Es gibt weder einen „Parkspielraum“, noch eine „Ermessensfreiheit“ der Behörden. Slalomstrecken werden übrigens bewusst zur Verkehrsberuhigung eingesetzt. Und, wer um seinen Außenspiegel Angst hat, fährt zu schnell und sollte es besser ganz sein lassen.
    Alle Anwohner aber werden glücklich darüber sein, ihr Auto in ihrer eigenen Garage oder auf dem Stellplatz abzustellen bis auf die wenigen Fälle, wo es nicht reinpasst. Aber auch die werden daraus lernen.
    Alle anderen räumen auf und entsorgen den Sperrmüll.

    Natürlich würden man sofort eine Mehrheit dafür finden, wieder auf dem Gehweg zu parken. Demokratisch wäre das nicht!
    Warum wollen so viele die „Schutzgesetze“ für die Schwächeren außer Kraft setzen?

  2. Da sieht man mal wieder, dass die Stadtverwaltung anscheinend solche Maßnahmen willkürlich, Nasenfaktor ?, durch- bzw ausführt. Ich habe über 5 Jahre (!) gebraucht, dass gegenüber von Wohnhäusern auf der Boystr. ein Parkverbot für Schwerlastverkehr (40 Tonner) eingerichtet wurde. Diese 40 Tonner stehen mit laufenden Motoren dort um Pause zu machen, Papierkram zu erledigen, telefonieren. Die Bürgersteige sind über die Jahre von diesen Fahrzeugen kaputt gefahren worden, weil Bürgersteige nicht für das Befahren durch Schwerlastverkehr ausgelegt sind. Hat die Stadtverwaltung nicht interessiert und im Interesse eines privaten Unternehmens hingenommen und geduldet… von den Lärm- und Abgasbelastungen der Anwohner mal ganz abgesehen…. übrigens… die LKWs stehen dort immer noch. Parkverbotsschild genau in Höhe des Sichtfeldes vom Fahrer

  3. „“Man könnt beispielsweise Markierungen auf den Gehwegen anbringen““##

    Könnte man sicherlich!
    ABER, das ist für diese Verwaltunghier Ing. – Amt doch mit Arbeit verbunden!
    Ausschreibung, Angebote prüfen, Vergabe usw. UND unser Baurat hat doch, wie aktl. zu lesen sooo wenig Personal!???

    Das Ing.
    amt schafft es ja noch nicht einmal – den über ein Jahr trocken liegenden Brunnen auf der Lambertistr. ans Laufen zu bekommen!

  4. DIE Frage ist doch u.a. auch:

    kommen evtl. die FW-Fahrzeuge im Ernstfall überhaupt durch?

    (nur nach dem rel. neuen Gerichtsurteil)

    • Die Feuerwehr fährt regelmäßig durch solche Straßen um das zu prüfen.
      Vor Jahren hat sie einen Möbelwagenfahrer aus seiner Wohnung geholt, damit er seinen LKW wegfährt.
      Der Mann war ziemlich uneinsichtig, obwohl sein Möbelwagen dort tatsächlich die Durchfahrt blockierte.
      Ansonsten war bisher die Durchfahrt von Feuerwehr und Müllabfuhr immer möglich. Selbst Busse der Vestischen kamen durch, wenn die Schroerstraße mal zur Umleitungsstrecke wurde.
      Ob das künftig auf der Slalomstrecke möglich ist, bleibt abzuwarten.
      Das Interesse an diesem Thema ist jedenfalls immens. Rund 1.500 Leser hat der Artikel seit gestern 17.45 Uhr.

  5. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Anwohner können von Behörden verlangen, gegen illegal auf dem Gehweg geparkte Autos vorzugehen – bei erheblichen Beeinträchtigungen.
    Schon 2016 verlangten die Bremer Kläger von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, geeignete Maßnahmen gegen das Gehwegparken zu treffen – die lehnte den Antrag jedoch ab.

    Beruft man sich vielleicht auf dieses Urteil?
    Haben sich eventuell doch Nachbarn beschwert??

    • Ja, es haben sich Anwohner beschwert. Die Frage ist aber doch, ob es nicht andere Lösungen gibt.
      Man könnt beispielsweise Markierungen auf den Gehwegen anbringen. Wer sie nicht einhält, sollte per Strafzettel sanktioniert werden.
      Im Wiederholungsfall könnte abgeschleppt werden.
      Innerhalb von 14 Tagen wäre Ruhe im Karton!

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