Veterinäramt legt Sperrbezirk fest
16.04.2024 – In einem Bienenstand in Herne ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtstierärztlich festgestellt worden. Dabei handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie ist für den Menschen ungefährlich, allerdings verbreitet sich die bakterielle Krankheit schnell von einem Bienenvolk zum anderen. Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen ist auch für die Stadt Herne zuständig. Es hat daher Maßnahmen angeordnet, um eine Weiterverbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern.
Amerikanische Faulbrut ist für Menschen ungefährlich
Die Allgemeinverfügung sieht einen Sperrbezirk im Radius von einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand vor. Für den Sperrbezirk gilt, dass alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden müssen. Diese Untersuchungen sind von Bienensachverständigen durchzuführen, die vom Veterinäramt dafür bestimmt worden sind. Sie müssen Futterkranzproben nehmen, die dann auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden.
Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Außerdem dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die Allgemeinverfügung sowie eine interaktive Karte sind auf der Internetseite der Stadt Herne (www.herne.de) und auf der Seite des Kreises Recklinghausen hinterlegt (www.kreis-re.de/tierseuchen).
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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