Schwammstadt Gladbeck? Die Vorlage gibt es bereits!

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Schwammstadt Gladbeck? Die Vorlage gibt es bereits!
Schwammstadt-Maßnahme, Beispiel. Regenwasserbewirtschaftung wie hier in dieser Wohnsiedlung in Essen hat gleich mehrere Vorteile: Regenwasser verschwindet nicht in der Kanalisation, es kann versickern oder wird einer Gewässerfläche zugeführt. Die sieht nicht nur schön aus, sondern sorgt über Verdunstung auch für Kühlung. © Stefan Bayer/EGLV

Ruhrgebiet stark machen gegen die Folgen des Klimawandels

NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser stellt die Förderrichtlinie der „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“ vor

09.04.2022 – Schwammstadt – Wohnungsbaugesellschaften oder Unternehmen im Ruhrgebiet müssen sich gegen die Folgen des Klimawandels wappnen. Die Investitionen dafür unterstützen das Land Nordrhein-Westfalen und Wasserverbände mit rund 250 Millionen Euro bis 2030. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Emschergenossenschafts-Vorstand Prof. Dr. Uli Paetzel haben am Mittwoch in Herne die Förderrichtlinie des Ruhrkonferenz-Projekts „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) vorgestellt.

Extreme Wetterlagen werden zunehmen

Ob nun die Hitzesommer 2018 und 2019 oder das Starkregen-Ereignis im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen: Extreme Wetterlagen sind in den Städten des Ruhrgebiets angekommen und werden künftig zunehmen, das ist Konsens in der Klimaforschung. Den klimafesten Umbau der Region, der die Folgen des Klimawandels wie Dürre, Hitzeperioden und Überflutungsgefahr durch Extrem-Niederschläge abmildert, fördert das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2020.

„Im Rahmen des Ruhrkonferenz-Projekts ‚Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft‘ stellen wir bis 2030 rund 120 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur neuen Förderrichtlinie, die Vorgaben und Maßnahmen nun genauer festlegt. „So investieren wir in eine klimarobuste, blau-grüne Infrastruktur, die nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Städten für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet“, so die NRW-Umweltministerin weiter. Insgesamt rund 250 Millionen Euro werden das Land und die Wasserverbände der Region (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) mit ergänzenden Förderungen bis zum Ende dieser Dekade für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung einsetzen.

Schwammstadt: Regenwasser als Ressource nutzen

Erste Bauprojekte wurden seit 2020 mit der KRIS-Förderung umgesetzt und Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Die Maßnahmen setzen auf das Prinzip der Schwammstadt: „Es geht darum, den natürlichen Wasserkreislauf zu stärken, indem Regenwasser vor Ort gespeichert wird, versickern kann und nicht in die Mischwasserkanalisation gelangt. Das hat über Bewässerung und Kühlung positive Effekte fürs Mikroklima in den Stadtvierteln, dient aber auch der Entlastung der Kanalisation“, sagte Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft, beim Pressetermin in Herne. „Der Klima-Umbau ist eine Aufgabe, der sich die Region gemeinsam stellen muss, denn Wetterextreme machen nicht an den Stadtgrenzen Halt. Dafür ist die KRIS-Förderung eine große Chance“, forderte Uli Paetzel Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Unternehmen zum Mitmachen auf.

Zusammen mit den Emscher-Kommunen und dem Land NRW als Fördermittelgeber setzt sich die Emschergenossenschaft schon länger für eine wasserbewusste Stadt- und Raumplanung ein, die Regenwasser als Ressource nutzt und Wasser mehr Raum gibt: Unter dem Dach der Zukunftsinitiative Klima.Werk und der zugehörigen Serviceorganisation in der Emschergenossenschaft wird auch das Ruhrkonferenz-Projekt KRIS umgesetzt.

Beispiel für einen Betrachtungsraum

Voraussetzung für die Förderung nach der neuen Richtlinie ist, dass die Städte und Gemeinden im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr bis Ende 2023 jeweils eines oder mehrere Gebiete ausweisen, in denen Maßnahmen gebündelt umgesetzt werden. Ein Beispiel für einen solchen möglichen Betrachtungsraum ist die Wohnsiedlung des Bauvereins Sodingen in Herne, die vielen Quartieren im Ruhrgebiet ähnelt und deshalb als Blaupause dienen kann. Dort könnten befestigte Flächen und Dachflächen der Häuser sowie der nahegelegenen Schulen (Otto-Hahn-Gymnasium und Mont-Cenis-Gesamtschule) von der Kanalisation abgekoppelt und das Regenwasser in den Ostbach abgeleitet werden.

Zudem könnten die Garagendächer begrünt und die Straßenentwässerung ebenfalls von der Kanalisation abgekoppelt werden. So kann das Regenwasser vor Ort zur Bewässerung der Pflanzen und Bäume dienen, die begrünten Dachflächen halten Wasser ebenfalls zurück und sorgen über Verdunstung für Kühlung. Die Stadt Herne hat die ersten Planungen dazu aufgenommen, andere Städte im Ruhrgebiet identifizieren in den kommenden Monaten ebenfalls solche Räume.

Die Förderrichtlinie der „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“

Förderkulisse: Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen dabei, das Ziel zu erreichen, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.

Fördervoraussetzung: Das Land fördert bis Ende 2023 Machbarkeitsstudien für die Festlegung von Betrachtungsräumen (Konzepte) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, wasserwirtschaftlich relevante Einzelprojekte außerhalb dieser Räume oder innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht förderfähig. Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben.

Schwammstadt – Maßnahmen von Kommunen und Privatleuten sind förderbar

Förderhöhe und Förderprozedere: Der Antrag zur Förderung erfolgt im gesamten RVR-Raum über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk in der Emschergenossenschaft. Das dort tätige Team berät zur Förderfähigkeit von Projekten und über Möglichkeiten und Prozedere. Maßnahmenträger können die Kommunen sein, aber auch Private: Unternehmen, Vereine, Institutionen und BürgerInnen.

Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Ausgaben, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger auf bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt. Dabei sind Bagatellgrenzen zu berücksichtigen. Eine Förderung im Einzelfall ist förderungsfähig, wenn sie mehr als 2000 Euro beträgt, bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem RVR muss die Förderung für die Maßnahme mehr als 12.500 Euro betragen.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen: Flächenentsiegelung, Mulden-/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolenversickerung, Baumrigolen, Extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne, Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer, Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser, Machbarkeitsstudien.

Die Geschichte der Zukunftsinitiative Klima.Werk und von KRIS

2005 – Die Zukunftsvereinbarung Regenwasser (ZVR) wird von der Emschergenossenschaft, den Emscher-Kommunen und dem Land NRW ins Leben gerufen. Das Ziel: 15 Prozent der an die Kanalisation angeschlossenen Flächen innerhalb von 15 Jahren abzugekoppeln, um den Regenwasserabfluss in die Kanalisation zu reduzieren

2014 – Die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ entsteht: Die 16 Emscher-Kommunen, die Emschergenossenschaft und das NRW-Umweltministerium vereinbaren in einer Absichtserklärung die fach- und städteübergreifende Zusammenarbeit für wasserbewusste Stadt- und Quartiersentwicklungen

2019 – Das Leitbild der „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) ist entwickelt, in das Themenforum „Grüne Infrastruktur“ der Ruhrkonferenz des Landes NRW eingebracht und als Projekt verabschiedet. Die 16 Kommunen der Emscher-Region unterzeichnen eine Verpflichtungserklärung mit dem Ziel, zusammen mit der Emschergenossenschaft das KRIS-Projekt umzusetzen

2020 – Die Serviceorganisation für die Zukunftsinitiative und die Umsetzung des Ruhrkonferenz-Projektes KRIS wird bei der Emschergenossenschaft eingerichtet

2020 – Mit dem Lippeverband, dem Ruhrverband, der Linksniederrheinischen Entwässerungsgesellschaft, dem Niersverband und dem Regionalverband Ruhr werden weitere Partner eingebunden

2021 – Die bisherige Zukunftsinitiative entwickelt sich zur Zukunftsinitiative Klima.Werk

Hintergrund Ruhrkonferenz

Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um das Ruhrgebiet als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion mit allen Menschen zu gestalten. Der Prozess zur Entwicklung der Chancenregion Ruhr ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf fünf zentralen Handlungsfeldern setzen dabei wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Ruhrgebiets: Vernetzte Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt; Sichere Energie – gesunde Umwelt sowie Beste Bildung – exzellente Forschung.

Die Umsetzung der 74 erarbeiteten und ausgewählten Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhrkonferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.

Weitere Informationen zur Zukunftsinitiative und zum Thema Klimafolgenanpassung auf www.klima-werk.de


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1 Kommentar

  1. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser stellt die Förderrichtlinie der „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“ ???

    Ach die Mallle Geburtstags und Kinderhort Ulla ehemalige Ministerin ist wohl gemeint ?
    ;-))

    Ähnliches gibts doch in Gladbeck schon seit Jahren in der „neuen“ Siedlung im Bereich der verlängerten Uechtmannstr. / Berliner Str. in der „“ForscherNamenSiedlung““, oder??

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