Impfungen ab 12 Jahren jetzt an allen Tagen möglich

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Impfungen ab 12 Jahren jetzt an allen Tagen möglich
Oft tragen Eltern ihren Streit auf dem Rücken der Kinder aus. Das Sorgerecht erforderte bisher die Einwilligung beider Elternteile für das Impfen ab 12 Jahren. Diese Vorschrift wurde jetzt gekippt. Die Einwilligung eines Elternteils reicht.

Weitere Neuerung: Einverständnis eines Sorgeberechtigten reicht aus

18.08.2021 – Impfungen ab 12 – Ab sofort sind Impfungen von Personen ab 12 Jahren Mittwoch bis Sonntag zwischen 8 und 18.30 Uhr im Impfzentrum sowie bei allen mobilen Impfaktionen des Kreises Recklinghausen möglich, bei denen der Impfstoff von BioNTech verimpft wird. Denn: Der neue Impferlass des Landes NRW erlaubt nun die Impfung von Kindern und Jugendlichen auch durch alle Ärzte. Sie müssen nicht auf Kinder- und Jugendmedizin spezialisiert sein.




Das Land führt diesen Schritt auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zurück, die aufgrund neuer wissenschaftlicher Beobachtungen und einer besseren Datenlage nun auch die Impfung von Kindern- und Jugendlichen ab 12 Jahren empfiehlt. „Wir begrüßen die neuen Vorgaben des Landes. Zum einen, weil die Immunisierung möglichst vieler Schülerinnen und Schüler ein Stück Normalität in den Schulalltag zurückbringen kann. Zum anderen, weil der Andrang in den Impfzentren durch die Jugend-Impfungen an allen Tagen entzerrt werden kann und sich damit lange Wartezeiten vermeiden lassen“, sagt Patrick Hundt, Leiter des Impfzentrums. Der Besuch des Impfzentrums ist weiterhin mit und ohne Termin möglich.

Nur noch ein Sorgeberechtigter muss zustimmen

Eine weitere Anpassung hat das Land per Erlass im Bereich des Einverständnisses der Eltern vorgenommen. Mussten bislang alle Sorgeberechtigten ihre Zustimmung erklären und mindestens einer bei der Aufklärung anwesend sein, muss nun nur noch eine sorgeberechtigte Person ihr Einverständnis geben. „Im Idealfall begleitet ein Sorgeberechtigter den Jugendlichen oder die Jugendliche, es ist aber auch möglich, dass er oder sie alleine oder mit einer anderen Person wie Großmutter oder Großvater das Impfzentrum besucht. Dann benötigt man aber das schriftliche Einverständnis eines Elternteils“, erklärt Hundt. Einen Vordruck dazu gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/coronaimpfung.


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