Endet der Gladbecker Rechtsstreit erst vor dem Jüngsten Gericht?

Endet der Gladbecker Rechtsstreit erst vor dem Jüngsten Gericht?
Evtl. geht der Rechtsstreit um Rolands Demokratieverständnis bis zum Jüngsten Gericht weiter. Bild: Ausschnitt aus Michelangelos "Das Jüngste Gericht" (um 1540), nach der Restaurierung 1980–95.

Zum dritten Mal muss ein Gericht über Rolands Praktiken urteilen

20.09.2021 – Rechtsstreit – Am 09.10.2020 titelte die Neue Gladbecker Zeitung “Ein Rüffel für Roland” und berichtete über den Ausgang eines Prozesses vor dem OVG – Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Oberverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass die Platzvergabe bei der Ratssitzung im November 2015 gegen die Sitzungsöffentlichkeit verstieß. Genau wie zuvor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte auch das OVG, dass die gezielte Verteilung von Platzkarten an Ratsfraktionen und die Reservierung der vordersten Zuschauerplätze an vom Bürgermeister ausgesuchte Besucher gegen eine der Grundregeln unserer Demokratie, das Prinzip der Sitzungsöffentlichkeit, verstößt. Geklagt hatte vor dem Gericht in Gelsenkirchen die Ratsfraktion DIE LINKE und bekam schon dort Recht.




Einen Rechtsstreit muss man auch verlieren können

Im Einstecken war Ulrich Roland noch nie sehr stark. Deshalb ordnete er nach dem Gelsenkirchener Urteil den Gang in die Berufung vor dem OVG Münster an. Für ihn war das kein Risiko, denn die Kosten trägt die Stadt Gladbeck. Und die sind nicht ohne! Juristische Insider sprechen von Stundensätzen bis 250 Euro für die Anwälte der renommierten Kanzlei aus Münster, die Roland schon mehrmals beauftragen ließ.

In der mündlichen Urteilsbegründung der Berufungsverhandlung hat der Vorsitzende der OVG-Kammer dann ausgeführt, der Rat der Stadt habe gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen verstoßen und sich damit dem Gelsenkirchener Urteil angeschlossen. Sitzungsöffentlichkeit bedeute, dass grundsätzlich eine Zugangsmöglichkeit für jedermann ohne Ansehen der Person im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten bestehe. Für die Sitzung wurden 24 Karten an die Presse, an Funktionsträger und an Personen im Umfeld des Bürgermeisters vergeben. 25 Plätze erhielten die Ratsfraktionen nach Proporz. Das verbleibende Kontingent von 24 der insgesamt 73 Plätze vergab die Verwaltung nach der Reihenfolge der telefonischen Anfragen an interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Eine der letzten Entscheidungen als Bürgermeister

Das Urteil in Münster fiel noch in der Amtszeit von Ulrich Roland, der bis Ende Oktober 2020 Bürgermeister war. Kurios ist, dass sowohl DIE LINKE, als auch die Stadt wiederum in die Revision gingen. Das hat unterschiedliche Gründe. DIE LINKE konnte zwar mit dem Teil des Urteils zufrieden sein, in dem das Gericht die mangelhafte Öffentlichkeit rüffelte. Im zweiten Teil hat das Gericht aber geurteilt, dass die in der Ratssitzung 2015 gefassten Beschlüsse gültig seien, “Da diese Vorgänge trotz der fehlerhaften Platzvergabe noch vor den Augen einer Öffentlichkeit stattfanden, wenn diese auch unvollkommenen war.” Da es auch um Beschlüsse zum Bau der Autobahn A52 ging, war DIE LINKE trotz des Teilsieges, nicht zufrieden.

Bei der Stadt Gladbeck liegen die Gründe genau umgekehrt. Sie konnte mit dem Beschluss, dass alle Beschlüsse gültig sind eigentlich zufrieden sein. Doch da war auch noch der Teil des Urteils, in dem Rolands “unzureichendes Demokratieverständnis” gerüffelt und die Platzvergabe kritisiert wurde. Das mag wohl der Grund dafür sein, dass auch die Stadt Gladbeck in die Revision ging. Es war eine der letzten wichtigen Entscheidungen des Bürgermeisters Ulrich Roland.

Dritte Instanz verhandelt den Rechtsstreit am Montag, 27. September 2021

Und so kommt es jetzt, dass über den Sachverhalt am Montag, den 27. Sept. 2021 vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht abermals verhandelt wird. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht gilt als “demokratiefreundlich”. Und so ist es nicht auszuschließen, dass es zu einer weiteren Klatsche für Ulrich Roland kommt. Den wird das nicht erfreuen, denn inzwischen hat die Staatsanwaltschaft mehrmals Akten im Rathaus beschlagnahmt, um die Vorgänge im Zusammenhang mit dem illegalen Anbau seines Sohnes Til in Alt-Rentfort aufzuklären. Siehe hier! Auch über die von ihm selbst angestoßene Dienstaufsichtsbeschwerde ist noch nicht entschieden.

Ob Ulrich Roland sich seinen Ruhestand so vorgestellt hat?

Wie immer das Urteil in Leipzig auch aussehen wird. Eine Hoffnung bleibt für Ulrich Roland allerdings noch! Über Himmel oder ewige Verdammnis entscheidet letztlich das Jüngste Gericht. Ob dort allerdings die Anwaltskanzlei aus Münster hilft darf bezweifelt werden, denn die müsste er jetzt selbst bezahlen.


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6 Kommentare

  1. „“CDU-Landrat“ gab Dienstaufsichtsbeschwerde an SPD ab.“
    Woher haben Sie das denn Herr Klekar?

    Wurde im Radio berichtet. SPD-Landrat bearbeitet den Fall.

  2. Die Rolands hatten und haben nicht nur einige Demokratie-Defizite.
    Wo sind Anstand und Moral der “Christen”?

    Als Mitarbeiter der Stadt Gladbeck sollte man doch mit positivem Vorbild vorgehen.
    Wie Vorstand im Unternehmen.
    Mit Anstand vorgehen und vorstehen.
    Nicht Amt und Anstellung mißbrauchen.

    “Aber was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.”
    “Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing.”
    … bekannte Sprüche der Politiker/innen.

    Amts- und Dienst-Eid. Hallo – nicht scherzen. Ist doch nur fürs Volk. Ironie.

    Staatsanwaltschaft & Co. werden schon alles einstellen.
    Siehe Fall RolfSchlaegel, alias Peter Breßer-Barnebeck.
    “CDU-Landrat” gab Dienstaufsichtsbeschwerde an SPD ab.
    Welches Ergebnis ist da zu erwarten?

    Gut geschmiert läuft sich besser, und die Abgaben- und Steuerzahler bezahlen alles.
    Also – alles gut für die “Herrschaften” Politiker/innen und “Staats- und Stadtdiener”.

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