Katholische Grundschule: Nichtkatholische nicht willkommen

Katholische Grundschule: Nichtkatholische nicht willkommen
Die Katholische Kirche lässt konfessionslose Kinder nicht in ihre Grundschulen. Das passt nicht mehr in unsere Zeit, denn immer mehr Eltern wenden sich von der Kirche ab.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen:

Aufnahme in eine katholische Grundschule: Bekenntnisangehörige Kinder haben Vorrang

05.08.2021 – Katholische Grundschule – Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 3. August 2021 seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach der landesverfassungsrechtliche Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder beim Zugang zu Bekenntnisschulen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es hat damit die Beschwerde eines nichtkatholischen in Datteln wohnhaften Jungen zurückgewiesen, der schon vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolglos beantragt hatte, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, ihn zum Schuljahr 2021/2022 vorläufig in eine städtische katholische Bekenntnisgrundschule aufzunehmen.




Mit welchem Recht…

… erlaubt sich die Katholische Kirche Kinder aus ihren Schulen fernzuhalten, die nicht katholisch sind. Die katholischen Schulen bezahlt der Staat aus allgemeinen Steuermitteln! Das heißt, dass auch Konfessionslose diese Schulen mit bezahlen. Es ist eine Unverschämtheit, dass sie trotzdem ihre Kinder nicht in diese staatlich finanzierten Schulen schicken können und wenn doch, müssen sie für die Großzügigkeit der Kirche dankbar sein. Wenn Gerichte sich auf die Landesverfassung berufen, dann gehört diese schnellstmöglich geändert.

Eine erste Maßnahme des Widerstandes könnte sein, Politiker die das nicht ändern wollen auch nicht mehr zu wählen. Fragen Sie die Kandidaten, bevor Sie das nächste Kreuzchen machen!

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 19. Senat ausgeführt:

Der geltend gemachte Gleichbehandlungsanspruch mit formell bekenntnisangehörigen Kindern besteht nicht. Der in der Landesverfassung verankerte Vorrang formell bekenntnisangehöriger Kinder bei der Aufnahme in öffentliche Bekenntnisschulen verstößt nicht gegen das grundgesetzliche Verbot der Benachteiligung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen. Die Bevorzugung der Bekenntnisangehörigen ist gerechtfertigt, weil das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgeht.

Katholische Grundschule darf konfessionsfreie Kinder abweisen

Der Antragsteller kann auch nicht – wie er weiter geltend macht – als “Geschwisterkind” aufgenommen werden, weil seine jüngeren Geschwister erst zu den nachfolgenden Schuljahren an der betreffenden Grundschule angemeldet werden sollen. Der Begriff des “Geschwisterkindes” setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung ein oder mehrere Geschwister bereits Schüler der Schule sind oder zumindest im Aufnahmeschuljahr voraussichtlich sein werden.

Die Schulleiterin der Grundschule hat bei der Aufnahme ermessensfehlerfrei davon abgesehen, den Antragsteller als Härtefall einzustufen. Die erstmals im Widerspruchsverfahren geltend gemachten familiären Härtegründe sind ausführlich gewürdigt worden. Die behaupteten Erschwernisse und Gefährdungen auf dem Schulweg zu zwei anderen Grundschulen haben kein solches Gewicht, dass die Schulleiterin den Antragsteller zwingend als Härtefall ansehen musste.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen 19 B 1095/21 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 4 L 741/21)


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2 Kommentare

  1. es ist schon unvorstellbar mit welcher “Narrenfreiheit” die Kirchen in Deutschland in der Sache (gleiches gilt bei Kindergärten) agieren!!??

    Wie schon geschrieben steht: der Steuerzahler als solcher bezahlt diese Einrichtungen mit bis zu 98% und hat nix zu sagen? Bzw. unsere Politiker – Vertreter des Volkes – schweigen sich aus?
    Da kann man, vor derart Politikern keine Achtung mehr haben.
    Das sind sie einfach nicht mehr Wert!
    Sorry isso

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