Elster legt Grundsteuer-Befreiung für Kirchen offen

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Elster legt Befreiung für Kirchen an den Tag
Carsten Frerk schreibt in seinem Buch: "Violettbuch Kirchenfinanzierung": "Die Zuwendungen der öffentlichen Hand an die Kirchen übersteigen deren Einnahmen aus der Kirchensteuer (in 2021 ca. 14 Milliarden Euro) bei weitem. Und da die Kirchen steuerbefreit sind, tragen sie nichts zu Finanzierung der gesellschaftlichen Infrastruktur bei, von der sie profitieren.

Warum sind die Kirchen eigentlich weitgehend von der Grundsteuer befreit?

14.07.2022 – Elster und Kirchen – Alle Haus- Wohnungs- und GrundeigentümerHier den Newsletter bestellen müssen in den nächsten Monaten über das finanzamtseigene Programm Elster Fragebögen zu ihrem Eigentum ausfüllen. Die Struktur des Programms ist nicht selbsterklärend, sondern offensichtlich von Finanzamtsbeamten für Steuerberater gemacht. Wer sich auf der Suche nach „seinem“ richtigen Formular dort durchklickt, entdeckt evtl. auch das Formular, mit dem man sich von der Grundsteuer befreien lassen kann.

Über Elster können sich Kirchen vollständig befreien lassen

Eines der Formulare hat es in sich. Es zählt die „Befreiungspunkte von der Grundsteuer“ für Kirchen auf. In der Kurzfassung sagt es:

> kirchliche Schulen und Verwaltungsgebäude
> Wohnungen von Priestern und Küstern
> Grundstücke, deren Erträge die Kirchen für Besoldung und/oder Renten ausgeben
> alle Grundstücke auf denen die Kirchen Gebete anbieten

sind von der Grundsteuer befreit!

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Nachstehend die Befreiungspunkte aus dem Elster – Formular!

ANGABEN ZU VOLLSTÄNDIGEN GRUNDSTEUERBEFREIUNGEN
4) Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände oder von einer jüdischen Kultusgemeinde, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GrStG)

5) Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GrStG). § 5 GrStG ist insoweit nicht anzuwenden.

6) Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im Veranlagungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insbesondere einem Stellenfonds gehört, dessen Erträge ausschließlich für die Besoldung und Versorgung der Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind (§ 3 Absatz 1 Nummer 6 GrStG)

7) Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (§ 4 Nummer 1 GrStG)

Der Grundbesitz der Kirchen ist erheblich!

Kirchenkritiker wie der Berliner Dr. Carsten Ferk (Kirchenrepublik Deutschland) schätzen die Größe des Grundbesitzes der Kirchen etwa auf die Fläche Berlins plus Saarland. In vielen Städten und Gemeinden sind die Kirchen die größten Grundbesitzer, manchmal nur von den Bergbaunachfolge-Gesellschaften übertroffen. Für den größten Teil dieser Flächen und Immobilien zahlen die Kirchen keine Grundsteuern.

Abgesehen von den staatlich gewährten Alimentierungsgeldern haben die Kirchen jährliche zig-Millionen-Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wofür sie ebenfalls keine Steuern bezahlen – ja, sie (die Kirchen) sind dem Staat gegenüber noch nicht einmal nachweispflichtig über ihre Einkünfte! Unglaublich, und mit klarem Verstand nicht nachvollziehbar!

Weitere Vergünstigungen für die Kirchen

Weil die christlichen Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ergeben sich daraus eine Menge finanzieller Vorteile. So sind die Kirchen z.B. von der Zahlung von Gerichtsgebühren befreit. Der Staat bezahlt den Religionsunterricht durch die Kirchen. Jährlich bekommen die Kirchen ca. 545 Mio. Euro vom Staat zur Besoldung ihren Führungspersonals (Bischöfe etc.). Der Staat zieht über die Finanzämter den „Vereinsbeitrag“ der Kirchen ein (jährlich inzwischen 14 Milliarden Euro), nennt das Kirchensteuer und vollstreckt bei Nichtzahlung nach Steuergesetzen. So mancher Verein träumt von dieser Regelung. 😉

hpd – Auch Kirchen sollen Grundsteuer Zahlen


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

1 Kommentar

  1. Die Erbpachten und Pachtzinsen für landwirtschaftliche Flächen sind vielerorts um ein Vielfaches gestiegen, Hauptprofiteuer dieses leistungslosen Einkommens sind die Kirchen. Grundstücke werden nie verkauft, vermehren sich jedoch durch Erbschaften, Kauf und Ausweisung als Bauland.
    Der Reichtum der Kirchen muß dadurch unermeßlich gestiegen sein. Aber für jede Orgelrenovierung, für Kinder auf anderen Kontinenten (wo niemand kontrollieren kann, ob etwas ankommt) wird extra von der arme Kirche gesammelt.

    Warum fällt dieses krasse Gebahren eingentlich niemanden auf?

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