Covid-19 Pandemie und die Demokratie

Covid-19 Pandemie und die Demokratie
Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und ABD haben einen gemeinsamen Antrag zur Einführung digitaler Sitzungen gestellt.

Gladbeck: Fünf demokratische Fraktionen setzen sich für digitale Gremienarbeit ein

20.03.2021 – Covid-19 Pandemie und die Demokratie – Die Gladbecker Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, ABD und FDP beantragen den Punkt “Resolution: Digitale Gremienarbeit”. Er steht auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses (der stellv. für den Rat tagt) am 25. März 2021.

Es ist schon ein Novum für Gladbeck, dass sich diese Fraktionen zu einem gemeinsamen Antrag entschlossen haben. Die CDU war auch angefragt worden und sieht den Antrag grundsätzlich positiv. Die Partei will aber nicht mit der ABD-Fraktion unter einen gemeinsamen Antrag gehen.

Worum geht es? Durch die Pandemie ist die Arbeit der politischen Gremien stark eingeschränkt. Viele Ausschusssitzungen sind schon ausgefallen und es tagt nur ein “kleiner Rat”. Sitzungen, in denen Beschlüsse gefasst werden, müssen als Präsenzveranstaltung stattfinden. Denn “Die Gemeindeordnung NRW gestattet aktuell nicht, dass kommunalpolitische Gremien digital tagen und Beschlüsse fassen können.”

Das wollen die fünf Fraktionen nicht weiter hinnehmen. Zwischenzeitlich hatte die Stadtverwaltung in Absprache mit den Ausschussvorsitzenden zwar in einigen Fällen den Austausch trotz abgesagter Ausschusssitzungen durch digitale Informationsveranstaltungen ermöglicht. Das ist jedoch aktuell weder durchweg Praxis noch löst diese Regelung das Problem, dass in diesen Informationsveranstaltungen keine Beschlüsse gefasst werden dürfen.

Covid-19 Pandemie

Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP sowie ABD, beantragt, der Rat möge folgenden Beschluss fassen:

1. Der Rat der Stadt Gladbeck appelliert an den Landtag NRW. Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen sind zu schaffen, damit Fachausschüsse und andere Ratsgremien für die Dauer einer nach dem Infektionsschutz- und Befugnisgesetz NRW festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite in digitalem Format – als Videokonferenz über eine gängige Software – stattfinden und Beschlüsse fassen können. Insbesondere sollten dazu so bald wie möglich die einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW (insbesondere §§ 47 ff. mit den Verweisen in § 36 Abs. 5 und § 58 Abs. 2 GO NRW) entsprechend geändert bzw. angepasst werden.

2. Der Rat der Stadt Gladbeck beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen technischen Voraussetzungen sowie datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu prüfen und bei geänderter Gesetzeslage auch umzusetzen.

3. Bis eine geänderte GO NRW die Beschlussfassung in digitalen Gremiensitzungen zulässt, soll der bereits eingeführte und bewährte Fachaustausch in Form von Online-Informationsveranstaltungen oder als Hybridveranstaltung für alle Fachausschüsse und Ratsgremien fortgesetzt werden.

4. Die Stadtverwaltung soll, die Herstellung der Öffentlichkeit bei digitalen Sitzungen gewährleisten.

Es ist zu erwarten, dass der Antrag in der Sitzung am 25. März eine breite Zustimmung erfährt. Ob sich der Landtag dieser Forderung anschließt und entsprechende Änderungen der Gemeindeordnung auf den Weg bringt, bleibt abzuwarten. Sinnvoll wäre es allemal.


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