Bundestagswahl: Dringende Neuauszählung vom BSW gefordert

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Bundestagswahl: Dringende Neuauszählung gefordert
Das BSW hat eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Symbolbild: KI

Dem BSW fehlten 9.529 Stimmen und damit 0,019 Prozent

Gladbeck – 22.02.2026 – Bundestagswahl – Seit Dienstag, 17.02.2026 liegt die Klage des BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht beim Bundesverfassungsgericht vor. Hier die Klageschrift zum PDF-Download. Die 177 Seiten starke Wahlprüfungsbeschwerde wurde von Dr. Uwe J. Lipinski und Prof. Dr. Christoph Degenhart im Auftrag des BSW in Karlsruhe eingereicht.

Die Neuauszählung der Bundestagswahl sei keine politische Option, sondern eine demokratische Selbstverständlichkeit, so das BSW in einer Stellungnahme. Dem amtlichen Endergebnis zufolge sollen dem BSW nur 9.529 Stimmen bzw. 0,019% für den Einzug in den Bundestag fehlen.


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Verfassungsgerichtsurteil von 1991 setzt Maßstäbe

Das Verfassungsgericht hat 1991 geurteilt, dass besonders bei extrem knappen Ergebnissen und belegten Zählfehlern eine komplette Auszählung nötig sein kann. Knapp 60 Prozent der falsch zugeordneten Stimmen, die durch die wenigen Korrekturen im vorläufigen Wahlergebnis korrigiert wurden, entfielen auf das BSW. Etwa 4.600 Stimmen, die auf das BSW entfielen, aber falsch zugeordnet wurden, hat das BSW selbst entdeckt. Dabei sei nur ein geringer Bruchteil der Wahlbezirke überprüft worden.

Das BSW habe nun darüber hinaus statistisch und im Einzelfall nachgewiesen, dass weiterhin im amtlichen Endergebnis falsch gezählte BSW-Stimmen vorhanden seien, heißt es in der Stellungnahme. Dem BSW lägen eidesstattliche Versicherungen von Wählern vor, die das BSW in Wahlbezirken gewählt hätten, wo das BSW  angeblich null Stimmen und Kleinstparteien wie Bündnis Deutschland etliche Stimmen hatten.

Vertrauen in die Demokratie durch Neuauszählung stärken

Nur eine Neuauszählung könne das angeschlagene Vertrauen in die Demokratie nicht weiter erodieren lassen, mahnt das BSW an. Kanzler Merz habe womöglich keine legitime Mehrheit im Bundestag. „Wir sagen: Es ist Zeit zu handeln! Das BSW klagt nicht wegen abstrakter Zweifel, sondern wegen konkret dokumentierter Fälle“, so Fabio De Masi, Amira Mohamed Ali, Oliver Ruhnert und Sahra Wagenknecht.

Der Bundestag habe viele Monate Zeit verloren, und dann die BSW-Beschwerde mit unerfüllbaren Anforderungen abgelehnt. Folge man den Maßstäben des Bundestages, dürfte man knappe Wahlergebnisse nie durch nochmaliges Nachzählen überprüfen. Das BSW habe Unregelmäßigkeiten und systematische Zählfehler zu seinen Lasten nachgewiesen. Die Wahrheit sei: „Der Wahlprüfungsausschuss wollte keine Neuauszählung, weil auch er davon ausgeht, dass das BSW dann in den Bundestag käme. Diese „Wahlprüfung“ war eine Farce. Und es geht dabei nicht nur um das BSW und die knapp 2,5 Millionen BSW-Wähler. Korrekte Wahlergebnisse sind das wichtigste Fundament einer funktionierenden Demokratie!“

Historisch knappes Ergebnis

Bei dem historisch knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern könne nur eine Neuauszählung klären, ob der Bundestag verfassungsgemäß zusammengesetzt und Friedrich Merz ein demokratisch legitimierter Kanzler ist. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagt das BSW nicht auf Einzug in den Bundestag, sondern lediglich auf korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses der letzten Bundestagswahl.

„Wir hoffen, dass die Karlsruher Richter die Chance nutzen, das seit Jahren rückläufige Vertrauen in die demokratischen Institutionen wieder zu stärken, indem sie den Weg für eine Neuauszählung freimachen“, so Fabio De Masi, Amira Mohamed Ali, Oliver Ruhnert und Sahra Wagenknecht.

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