Baumschnittabfuhr des ZBG: Timing stimmt in Gladbeck nicht

Gehölze in Gladbeck nur bis zum 1. März schneiden
Der Schnitt von Bäumen und Sträuchern ist nur noch bis zum 1. März erlaubt. Der ZBG holt den Baumschnitt ab. Foto: Neue Gladbecker Zeitung

Abfuhrtermin liegt drei Wochen zu spät – Baumschnitt liegt rum

07.03.2022 – Baumschnittabfuhr – Das Hier den Newsletter bestellenBundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Bäume, Hecken, Gebüsche oder lebende Zäune nicht zwischen dem 1. März und 30. September geschnitten werden dürfen. Das führt dazu, dass viele Gartenbesitzer die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und vor dem 1. März die Baumschnittarbeiten durchführen.




Dann wollen die Hobbygärtner beim ZBG einen Abholtermin vereinbaren und müssen erfahren, dass sie ihren Baumschnitt noch drei Wochen liegen lassen müssen. Denn der ZBG holt Baum- und Strauchschnitt erst vom 21.3. bis 25.3. ab. Jetzt hoffen die Gartenbesitzer natürlich, dass Vögel den Ästeberg nicht nutzen, um sich dort ihr Nest zu bauen.

Der ZBG schreibt zur Baumschnittabfuhr:

Sammlung von sperrigen Baum- und Strauchschnitt:

Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) sammelt der ZBG sperrigen Baum- und Strauchschnitt gebührenfrei im Stadtgebiet. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan.

Der sperrige Gartenabfall muss gebündelt sein und am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr in Fahrbahnnähe bereitgestellt werden.

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben, damit die Sammlung reibungslos erfolgen kann: Äste und Stämme dürfen einen Durchmesser von 12 cm nicht überschreiten. Die Bündel dürfen nicht länger als 100 cm und im Durchmesser maximal 60 cm sein.

Die Abholung erfolgt am regulären Leerungstag des Restabfallbehälters in den Wochen vom 21.03.2022 bis 25.03.2022 und vom 17.10.2022 bis 21.10.2022.

Für den Herbst mag die Terminschiene ja noch sinnvoll sein, doch im Frühjahr passt das überhaupt nicht. Wer will die Gartenabfälle schon drei Wochen im Garten liegen haben? Zumal man diesen Bereich dann nicht weiter bearbeiten kann.

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