Antikörper-Nachweis belegt keine Corona-Infektion

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Antikörper-Nachweis belegt keine durchgestandene Corona-Infektion
Alles nicht so einfach mit den Nachweisen. Erst 28 Tage nach einem PCR-Test kann man einen Nachweis beantragen.

Genesene benötigen mindestens 28 Tage altes positives PCR-Testergebnis

08.06.2021 – Antikörper-Nachweis – Gladbeck / Recklinghausen – Immer häufiger melden sich Bürger beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen mit der Bitte, einen Genesenen-Nachweis ausgestellt zu bekommen. Grundlage für diesen Wunsch ist in vielen Fällen ein Nachweis über Antikörper, der die Corona-Erkrankung auch ohne positives PCR-Testergebnis belegen soll.

Antikörper-Nachweis – Stand der Wissenschaft nicht eindeutig

„Dies ist leider nicht möglich“, erklärt Dr. Jutta Hullmann, Leiterin des Gesundheitsamtes. „Denn ein Antikörper-Nachweis belegt nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht eindeutig, dass die Person eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden hat.“ Was viele nicht wissen: Das aktuelle Corona-Virus, das zur Pandemiesituation auf der ganzen Welt geführt hat, ist eines von mehreren Corona-Viren. „Der Antikörpernachweis kann zum Beispiel auch auf einen anderen Coronavirus anschlagen“, so Dr. Hullmann weiter. Umgekehrt könne es übriges auch vorkommen, dass jemand COVID-19 durchgemacht habe, aber dennoch keine messbaren Antikörper entwickelt hat.




Das Robert-Koch-Institut (RKI) führt dazu weiter aus, dass nach derzeitigem Kenntnisstand ein Antikörper-Nachweis keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zulässt. „Es ist aktuell auch noch nicht bekannt, wie viele Antikörper vorhanden sein müssen, um nach einer überstandenen Erkrankung von einem sicheren Schutz ausgehen zu können“, so Hullmann. Immunität und eine geringere Wahrscheinlichkeit, andere zu infizieren, sei aber nicht zuletzt die Grundlage der von Bund und Land festgelegten Freiheiten, die Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichsetzen.

Testergebnis muss mindesten 28 Tage alt sein

In der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes steht außerdem deutlich, dass als Genesenenausweis ein positiver PCR-Test mit entsprechendem Datum anzusehen ist. Das Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein. „Die Durchführung eines Antikörpertests reicht nicht aus, um als genesene Person zu gelten“, heißt es in der Verordnung weiter, die sich auf wissenschaftliche Studien stützt.

Auch für die Festlegung, dass nur eine Impfung zum Schutz gegen das Virus ausreicht, ist ein Antikörpertest nicht aussagekräftig. „Nur wer nachweislich, das bedeutet durch positive Testung bestätigt, eine Covid-19-Infektion überstanden hat, erhält nur eine Impfung. Alle anderen werden mit den bislang zugelassenen Impfstoffen zweimal geimpft“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamtes. Die einzige Ausnahme bilde der Impfstoff des Unternehmens Johnson & Johnson, der grundsätzlich nur einmal verabreicht werden müsse.

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