Gladbeck: DRK zu Motorradunfällen

Gladbeck: DRK zu Motorradunfällen
Auch hier gilt: nach der Landung Helm ab um Schlimmeres zu vermeiden.

Bei Kopfverletzung Helm abnehmen

07.06.2021 – Gladbeck: DRK zu Motorradunfällen – Das schöne Wetter lockt viele Motorradfahrer auf die Straßen. Weil es zuletzt viele Unfälle gab, gibt das DRK einen wichtigen Tipp. Helm ab nach dem Unfall!
Es heißt, dass drei Viertel der tödlichen Unfälle von den Motorradfahrern selbst verursacht worden sind und zu schnelles Fahren in vielen Fällen die Ursache gewesen sei. Mit Beginn der warmen Jahreszeit ist die Anzahl der Motorradfahrerinnen und -fahrer auf Deutschlands Straßen nun wieder deutlich gestiegen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) weist deshalb auf die erhebliche Unfallgefahr hin, die mit dem Motorradfahren verbunden ist.

Etwa ein Drittel aller Opfer im Straßenverkehr seien Zweiradfahrer (inklusive Fahrradfahrer). „Seit 2011 hat sich die Zahl der Toten um 20 Prozent nahezu verdoppelt. Die teils schwerwiegenden Folgen eines Unfalls können durch eine gezielte Erste Hilfe meist deutlich gemindert werden“, sagt DRK-Bundesarzt Professor Dr. Peter Sefrin. Die gefährlichste Unfallfolge beim Motorradfahren sei eine Kopfverletzung.

Deutsches Rotes Kreuz zu Motorradunfällen

Bevor man mit dem Motorrad startet, sollte man in jedem Fall die adäquate Schutzkleidung – auch für einen möglichen Sozius – angelegen, rät DRK-Bundesarzt Sefrin. Trotz Schutzkleidung könne es zu großflächigen Hautabschürfungen und bei längeren Asphaltrutschern zu Verbrennungen kommen.




Bei Unfall unbedingt den Helm abnehmen

Die schwerste und gefährlichste Unfallfolge sei die Kopfverletzung mit Bewusstlosigkeit. Hier stelle sich immer wieder die Frage der Helmabnahme. „Zum Freimachen und Freihalten der Atemwege muss der Helm unbedingt abgenommen werden, sonst wird der Patient ersticken“, sagt Prof. Sefrin. Die Abnahme solle vorsichtig und am besten zu zweit, könne aber auch alleine durchgeführt werden. Anschließend das Unfallopfer in die Seitenlage bringen!.

Bei Verdacht auf Knochenbruch den Verletzten möglichst wenig bewegen, sofern durch die Position (mitten auf der Straße) keine zusätzliche Gefahr bestehe. Eine mögliche Schienung bei Knochenbrüchen sei Aufgabe des Rettungsdienstes. Der unmittelbar alarmiert werden müsse (Notruf 112) und die weitere Versorgung des Verletzten übernehme. Offene Brüche müssten bis dahin mit keimfreiem Wundverband bedeckt, geschlossene gekühlt werden. Hautabschürfungen und flächenhafte Verbrennungen sind mit einem Verbandstuch zu bedecken.

Zur Webseite des DRK-Gladbeck


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