Höchster Stand weiterhin in Gladbeck mit 11,7 % Arbeitslosigkeit
02.06.2021 – Arbeitsamt feiert – Gladbeck – Das einzige, was das Arbeitsamt feiern könnte ist, dass die Arbeitslosenquote nicht weiter gestiegen ist. Ansonsten liegt das Amt ein wenig neben der Spur.
In Gladbeck fiel die Arbeitslosen Quote von 12,1 auf 11,7 %. Damit verzeichnet Gladbeck die mit Abstand höchste Quote im Kreis Recklinghausen. Auf dem Platz 2 liegen gemeinsam Herten, Marl und Recklinghausen mit jeweils 10 %. Am besten sieht es in Haltern mit nur 3,7 % aus, gefolgt von Waltrop mit 5,5 %.
Über alle Städte des Kreises liegt die Quote jetzt bei 8,8 % – im April waren es 9 %.
Hier die PM zum Stand der Arbeitslosenquoten im Kreis Recklinghausen:
Ein Wonnemonat für den Arbeitsmarkt
> 750 Arbeitslose weniger, Quote sinkt auf 8,8 Prozent
> Rückgang in Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung
> Stellenzugang und –bestand wachsen weiter
> 319 Ausbildungsstellen mehr als im letzten Jahr
Erheblicher Rückgang an Arbeitslosen in fast allen Personengruppen
Im Mai zählte der Agenturbezirk Recklinghausen 28.632 arbeitslose Menschen und damit 750 weniger als im April (-2,6 Prozent) und 985 weniger als im Mai vor einem Jahr (-3,3 Prozent). Die Arbeitslosenquote reduzierte sich um 0,2 Punkte auf 8,8 Prozent. Vor einem Jahr betrug sie 9,1 Prozent.
„Im Mai hat sich die Arbeitslosigkeit nahezu aller Personengruppen im Vest bedeutend reduziert“, beschreibt Agenturchef Frank Benölken die Entwicklung im vergangenen Monat. Nicht nur alle Personengruppen, sondern auch beide Rechtskreise hätten Anteil an dieser positiven Entwicklung: „Dass sich die Arbeitslosigkeit auch in der Grundsicherung erstmals wieder rückläufig entwickelt hat, ist ein wichtiges Indiz dafür, dass wir es nicht mit einer positiven Momentaufnahme, sondern mit einer echten Trendwende zu tun haben. Und auch alle anderen Anzeichen sprechen für eine Entspannung der Lage mit deutlichem Bekenntnis für Arbeitsplatzerhalt und Einstellung neuer Arbeitskräfte.“
Ebenfalls positiv bewertet Frank Benölken die Entwicklung bei Kurzarbeit und Insolvenzen. Auch nach Auslaufen der bis Ende April vorübergehend ausgesetzten Insolvenzantragspflicht ist es nicht zu einer Welle nachträglicher Insolvenzen oder Betriebsschließungen gekommen, ebenso verbleiben die Anzeigen auf Kurzarbeit auf niedrigem Niveau. Allmählich kehrt in den meisten Unternehmen eine neue Normalität ein, in der nach und nach der Unterstützungsbedarf nachlässt.“
Bis zu den Sommerferien rechnet Frank Benölken mit einer Verstetigung dieser Entwicklung.
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